29.05.2013 - 6.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 29.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Haase, SPD-Fraktion, führt aus, dass die Bezirksregierung nach eigener Aussage nicht mit der Thematik befasst gewesen sei und entsprechend nicht als Verursacher herangezogen werden könne. Entsprechend bitte er um Auskunft, warum in der Vorlage auf die Bezirksregierung verwiesen werde.
Beigeordnete Nacken erklärt, dass die Stadt eine Maßnahme durchgeführt habe, ohne zu beachten, dass es sich bei dem betroffenen Gebiet um ein Wasserschutzgebiet handele. Die Bezirksregierung habe nach Kenntnisnahme des Umstandes die Heilung der Maßnahme gefordert. Sie sei schließlich auch die Behörde, die die Genehmigung zu erteilen habe. Entsprechend sei auch durch sie die Entscheidung getroffen worden, dass die Stadt das Material zu deponieren habe. Man habe als Stadt also leider keinen Ermessensspielraum hinsichtlich einer anderen Lösung gehabt.
Ratsherr Haase, SPD-Fraktion, ergänzt, dass die Bezirksregierung die Aussage, sie sei nicht beteiligt gewesen, gegenüber dem ZDF-Länderspiegel getroffen habe.
Beigeordnete Nacken betont, dass die Stadt die derzeitige Lösung bevorzugt hätte, entscheidend sei die Stellungnahme der Bezirksregierung gewesen.
Zu dem von Ratsherrn Haase zitierten Gespräch mit dem Länderspiegel könne sie keine Aussagen treffen.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, dem Protokoll die Kontaktdaten der bei der Bezirksregierung zuständigen und angesprochenen Stelle beizufügen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt erteilt bei einer Enthaltung einstimmig seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im Investiven Bereich in Höhe von 240.000 € beim 5-120102-900-01000-300-1 - Kostenart 78520000 – Vennbahnradweg, Fortführung Walheim/ Staatsgrenze,–.
Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 „Erschließung Lichtenbusch 2. BA“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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