31.08.2005 - 6 Haarener Gracht 9 - 15 - SachstandsberichtStell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreter Schulz zitiert aus dem Schreiben des FB 63/20 vom 15.07.2005 an das Bezirksamt Aachen-Haaren (siehe Vorlage), wonach gemäß § 34 Baugesetzbuch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben müssen und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden darf. Diese Voraussetzung sieht Bezirksvertreter Schulz im Falle des Bauvorhabens Haarener Gracht 9 -15 nicht gegeben.

 

Unter Hinweis auf Ziffer 6. des Schreibens bezweifelt Bezirksvertreter Schulz die Einhaltung der vorgegebenen Abstandsflächen.

 

Unter Hinweis auf Ziffer 1. des Schreibens zu den Fragen der SPD-Fraktion weist Bezirksvertreter Schulz die Aussage zurück, „dass die Bezirksvertretung das Vorhaben bekämpft“ habe. Er stellt klar, dass Absicht der Bezirksvertretung lediglich eine allgemein verträgliche Umsetzung des Planungsrechtes sei.

 

Auf die von Bezirksvertreter Schulz aufgeworfenen Fragen antwortet Herr Schulz für die Verwaltung wie folgt:

 

Herr Schulz geht davon aus, dass der Verfasser des Schreibens die Vokabel „bekämpft“ nicht wörtlich gemeint habe.

 

Herr Schulz bekräftigt noch einmal, dass die Abstandsflächen durch das Bauordnungsamt geprüft wurden und von dieser Seite an deren Richtigkeit keinerlei Zweifel bestehen.

 

Hinsichtlich des Kriteriums ‚Beeinträchtigung des Ortsbildes‘ gebe es unterschiedliche Bewertungen in der Auslegung der Vorschrift. Abzulehnen sei ein entsprechender Antrag nur, wenn das Ortsbild durch das Bauvorhaben verunstaltet werde.

 

Bezirksvertreter Schulz äußert seinen Unmut hinsichtlich der mangelnden Einflussmöglichkeiten der Bezirksvertretung. Als einzige Möglichkeit für die Zukunft sieht er die Aufstellung von Bebauungsplänen.

 

Bezirksvorsteher Corsten zeigt Verständnis für die Auffassung von Bezirksvertreter Schulz und kündigt für die Zukunft die Forderung nach einer Überarbeitung sämtlicher Bebauungspläne an.

 

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

 

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Anlagen zur Vorlage