23.05.2013 - 3 Inklusion im Bildungsbereich; Auswirkungen des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 23.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Greuel, Schulaufsicht für die StädteRegion Aachen, erläutert zunächst die Bedeutung von Inklusion als Menschenrecht. Zur Ausgestaltung der Bedingungen im Schulbereich hat die Landesregierung den Gesetzentwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes eingebracht. Die Auswirkungen des Gesetzes und die Überlegungen des Ministeriums zu einer Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen werden von Herrn Greuel an Hand einer PowerPoint-Präsentation erläutert, die der Niederschrift in der Anlage beigefügt ist.
Herr Rombey stellt anschließend die Position der kommunalen Spitzenverbände dar, die den Gesetzesentwurf als verfassungswidrig erachten, da zum Einen die Konnexität nicht geregelt werde, zum Anderen der Gesetzentwurf nicht hinreichend bestimmend sei und somit gegen die Wesentlichkeitstheorie verstoße. Die kommunalen Spitzenverbände weisen bereits jetzt darauf hin, dass sie, wenn der Gesetzentwurf wie eingebracht verabschiedet wird, Verfassungsklage erheben werden. Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sind der Niederschrift ebenfalls in der Anlage beigefügt.
Die Vertreter der Fraktionen danken für die Ausführungen und Erläuterungen. Sie sind sich darin einig, dass Inklusion umgesetzt werden muss, dies jedoch nicht innerhalb kürzester Zeit möglich sein wird.
Die für den 12.09.2013 geplante Sitzung des Runden Tisches Inklusion bietet nach Meinung aller Ausschussmitglieder mit 2 Stunden einen zu geringen zeitlichen Rahmen. Es wird angeregt, den zeitlichen Rahmen auszuweiten und weitere Treffen zu planen. Bei der Einladung sollen alle Beteiligten berücksichtigt, das heißt, auch Elternvertreter eingeladen werden.
Anlagen zur Vorlage
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