23.11.2005 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Beschluss:
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Beschluss:

 

Schriftliche Fragen liegen nicht vor.

 

In der Sitzung werden folgende Fragen mündlich gestellt:

a)       Franz-Josef Heuser, In den Atzenbenden 74, 52080 Aachen, an die Verwaltung:

 

Ist einer der Vertragsparteien rechtlich befugt, den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Aachen und der Gemeinde Haaren vom 30.04.1972, der u. a. die Bildung des Stadtbezirkes, die Einsetzung eines Bezirksausschusses sowie die Einrichtung einer Bezirksverwaltungsstelle regelt, einseitig zu ignorieren, aufzulösen oder zu kündigen, oder kann der Vertrag durch andere Stellen (außer der Gerichtsbarkeit) für nichtig erklärt werden?

 

Herr Lindgens spricht in diesem Zusammenhang § 38 der Gemeindeordnung an, die in Absatz 1 regelt, dass für jeden Stadtbezirk eine Bezirksverwaltungsstelle einzurichten ist, die Hauptsatzung aber auch bestimmen kann, dass eine Bezirksverwaltungsstelle für mehrere Stadtbezirke zuständig ist oder dass im Stadtbezirk gelegene zentrale Verwaltungsstellen die Aufgaben einer Bezirksverwaltungsstelle mit erfüllen. Insofern habe der seinerzeit geschlossene Gebietsänderungsvertrag Aufnahme in die Gemeindeordnung gefunden.

 

Herr Lindgens sieht auch keine Verletzung des Absatzes 2, wonach in der Bezirksverwaltungsstelle im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Dienststellen so eingerichtet und zusammengefasst werden sollen, dass eine möglichst ortsnahe Erledigung der Verwaltungsaufgaben gewährleistet ist.

 

Zusatzfrage: Ist es richtig, dass die Bezirksvertretung Aachen-Haaren die Bevölkerung von Haaren als Vertragspartner in obiger Angelegenheit vertritt, oder wäre eine Bürgerbefragung für eine Vertragsänderung erforderlich?

 

Im vorliegenden Fall könne die Bezirksvertretung die Bevölkerung nicht als Vertragspartner vertreten, da es sich ausschließlich um eine Angelegenheit der Verwaltung handele.

 

b) Karl Pütz, In den Atzenbenden 76, 52080 Aachen, an die Verwaltung:

 

Abgesehen davon, dass der rechtsverbindlich zustandegekommene Gebietsänderungsvertrag nie von einer Gemeindeordnung aufgehoben wurde:

 

Steht nicht der immer weitere Abbau bürgernaher Verwaltungsaufgaben in den Bezirken im Widerspruch zu dem Geist des Eingliederungsvertrages, und hat das noch etwas mit bürgernaher Verwaltung zu tun; sind weitere Abzüge beabsichtigt, werden Bezirksämter am Ende gar als überflüssig angesehen; ist die Verwaltung nicht der Auffassung, dass hier gute Arbeit geleistet wird, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger fortgeführt werden sollte?

 

Herr Lindgens betont, dass die Bezirksämter ganz und gar nicht als überflüssig angesehen werden und verweist auf seine noch folgenden Ausführungen unter TOP 4. Es werde auch keine weitere Reduzierung von Aufgaben geben. Die Verwaltung handele durchaus im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Bezirke; eine ortsnahe Bedienung werde weiterhin gewährleistet. Unter Berücksichtigung der Haushaltssituation müsse jedoch derzeit in allen Bereichen gespart werden.

 

Zusatzfrage: Inwieweit sind die Eingliederungsverträge rechtlich zu bewerten? Hierzu erbittet Herr Pütz eine schriftliche Antwort.

 

b)       Wfried Koerens, Am Ravelsberg 32, 52080 Aachen, an den Bezirksvorsteher:

 

Wann kann mit Autobahn-Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Ravelsberg gerechnet werden?

 

Bezirksvorsteher Corsten antwortet hierauf, dass die Bezirksvertretung einhellig seit Jahren für einen entsprechenden Lärmschutz kämpft. Bisher seien Maßnahmen aber immer an geringen Grenzwertunterschreitungen gescheitert. Herr Corsten hat diesbezüglich auch bereits Kontakt mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann, aufgenommen; man werde die Angelegenheit auf dieser Ebene weiter verfolgen.

 

d) Monika Haver, Heimstraße 1, 52080 Aachen, an die Verwaltung:

 

Wer wird sich nach der Umstrukturierung der Bezirksämter um das Vereinsleben und die anderen nahestehenden Belange der Bürgerinnen und Bürger kümmern?

 

Herr Lindgens antwortet hierzu, dass sich mit Ausnahme der beabsichtigten Zentralisierung der Standesämter an der Aufgabenstellung der Bezirksämter nichts ändern werde.

 

 

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