22.05.2013 - 5 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fröhlke erläutert die Vorlage zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung und informiert über die geplanten Änderungen.

Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache regt Herr Gilson an, zu gegebener Zeit in der Aachener Lokalpresse eine Information zu schalten, um die Änderungen der breiten Öffentlichkeit verständlich nahe zu bringen.

Herr Sittardt sieht auch durch die geplanten Änderungen nicht die Möglichkeit zur effektiven Umsetzung der Verordnung. Hierzu erläutert Herr Fröhlke, dass  bereits jetzt im Jahr durchschnittlich ca. 8.500 bußgeldpflichtige Verwarnungen ausgesprochen würden.

In Interpretation des neuen Verwarnkataloges weist Herr Hilfrich darauf hin, dass die dort definierten Bußgelder teilweise sicherlich nicht realisierbar sein werden.

Zur geplanten Aufnahme des Passus:“ Alkoholkonsum an Bushaltestellen und im Umkreis von 20m davon“ stellt Frau Allmann für die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen den Antrag, diesen Punkt unter den bereits bestehenden Tatbestand 6.2 „Alkoholkonsum…“ zu fassen, und dadurch Ziffer 3 in der neuen Fassung entfallen zu lassen.

Herr Krenkel bittet um Mitteilung, ob und inwieweit der Bezirk Laurensberg bei den Außendienstkontrollen der zentralen Ordnungsdienstes mit berücksichtigt werde.

Hierzu erklärt Herr Fröhlke, dass dies grundsätzlich geschehe und insbesondere auf Anforderung des Ordnungsamtes Laurensberg die dann geschilderten Bereiche kontrolliert würden.

Weitere Wortmeldungen zum genannten TOP erfolgten nicht.

 

Die Bezirksvertretung stimmte zunächst über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ab.

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen – Laurensberg fasste daraufhin mehrheitlich folgenden

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen - Laurensberg nimmt den Änderungsvorschlag mehrheitlich zustimmend zu Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss der beiliegenden Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Strassenverordnung) vom 19.03.2004 zu empfehlen.

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Anlagen zur Vorlage