22.05.2013 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 948 – Neuen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 22.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Kelberlau erläutert die Verwaltungsvorlage und steht der Bezirksvertretung für weitere Fragen zur Verfügung.
Herr Sittardt vertritt die Auffassung, dass die geplanten 35 Stellplätze in diesem Bereich zu wenig seien, um das Parkaufkommen entsprechend zu bedienen. Hierzu erläutert Herr Kelberlau, dass dieses Problem bekannt sei; allerdings verspricht man sich eine Entzerrung des Parkdrucks durch die geplante Tiefgarage. Zudem werde sich die Situation durch den vorgesehenen Ausbau des Neuenhofer Weges entspannen.
Weiterhin bittet Herr Sittardt um Erläuterung, in wieweit die Firma Wintershall eine Befugnis hat, um Bergbauarbeiten durchführen zu können. Herr Kelberlau legt dar, dass eine solche Erlaubnis tatsächlich vorliege, allerdings keinerlei Maßnahmen geplant seien.
Zum Thema Stellplätze stellt Herr Gilson die Frage, ob es sinnvoll sei, den Neuenhofer Weg künftig nicht nur von der Vaalser Straße aus sondern auch von der Klinikumseite aus als befahrbar auszuweisen, um zusätzliche Verkehrsbelastungen für die Anwohner künftig auszuschließen.
Hierzu erläutert Herr Kelberlau, dass dies einen erheblichen baulichen Aufwand verbunden mit wesentlich höheren Kosten- bedeuten würde. Diese Alternative würde auch nicht durch die ansässigen Betriebe und die Anwohner präferiert. Zudem sei die jetzige Zufahrtmöglichkeit ausdrücklich von der Kinder- und Jugendpsychiatrie gewünscht.
Herr Knörzer akzeptiert die Argumentation des Fachbereiches hinsichtlich der Schaffung von Parkflächen; er weist jedoch darauf hin, dass die Verkehrsbelastung umso größer wird je mehr Parkplätze angeboten werden und weist in diesem Zusammenhang auf die verstärkte Nutzung des ÖPNV hin.
Er legt weiterhin Wert darauf, dass die Fußwegeverbindung durch die Grünflächen attraktiv gehalten werden soll. Herr Kelberlau informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass auch seitens des Fachbereiches Umwelt erheblicher Wert auf die ausreichende Begrünung des Gebietes gelegt werde.
Es ist vorgesehen, die Einfriedung der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Abstand zum Fußweg zu errichten und zu begrünen.
Frau Schmitt-Promny sieht keine Veranlassung der Änderung der Verkehrsführung und ist der Auffassung, dass mehr als die jetzt angedachten Parkplätze nicht erforderlich seien; ein Parkdruck ist ihrer Auffassung nicht gegeben.
Herr Krenkel berichtet, dass er aus einer Vielzahl von Bürgeranfragen durchaus Parkdruck erkennen könne.
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.
Die Bezirksvertretung Laurensberg fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 948 Neuenhofer Weg / Kinder- und Jugendpsychiatrie - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
65,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
217,7 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
6,8 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
483,6 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
14
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
15
|
(wie Dokument)
|
992 kB
|
|||
16
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
17
|
(wie Dokument)
|
877,6 kB
|
|||
18
|
(wie Dokument)
|
902 kB
|
|||
19
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
20
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|