03.07.2013 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946 - Kruge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Baal erklärt als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser empfehle, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, sieht im vorliegenden Wohnungsbauprojekt einen großen Schritt in der Frage der Wohnungsversorgung. Es handele sich hier um ein gutes Beispiel, wie es gelinge, innerstädtische Brach- oder Gewerbeflächen durch Umnutzungen für zusätzlichen Wohnungsbau bereit zu stellen. Projekte wie dieses seien äußerst begrüßenswert und stets weiter zu fördern und voran zu bringen. Auch sei es notwendig, der Bevölkerung die Wichtigkeit solcher Projekte näher zu bringen und ihr zu erklären, dass Projekte dieser Art sehr intensiv und detailliert in den Fachausschüssen diskutiert werden und Abholzungen keineswegs umsonst erfolgen.

 

Ratsfrau Schlick, Vorsitzende der CDU-Fraktion, schließt sich den Worten ihres Vorredners an, merkt allerdings an, dass bestehende Strukturen mit der herannahenden Wohnungsbebauung vereinbar sein sollten. Insofern sei darauf zu achten, Arbeitsplätze in vorhandenen Gewerbebetrieben zu erhalten und für ein gutes Miteinander zu sorgen.

 

Auch die Fraktion Die Linke begrüße das vorliegende Projekt sehr, insbesondere den Umstand, dass es gelungen sei, 20 % öffentlich geförderten Wohnraum durchzusetzen, so Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. Nichtsdestotrotz gebe es nach wie vor zu wenig Wohnraum für Menschen sozial schwacher Stellung, die hierdurch gezwungen seien, in andere Städte der Städteregion zu ziehen. Dies sei eine äußerst gefährliche Entwicklung, der gegenzusteuern sei. 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 946 sowie den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

 

Er beschließt, den Bebauungsplan Nr. 946 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu ändern, durch Ergänzung folgender schriftlicher Festsetzung:

  • Gemäß § 12 (3 a) BauGB i. V. m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet.

 

Zudem beschließt er nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat den so geänderten Bebauungsplan Nr. 946Krugenofen / Hauptstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Krugenofen, Hauptstraße und Klausener Straße in der vorgelegeten Fassung gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage