18.09.2013 - 22 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 18.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Dr. Wolf, SPD-Fraktion, dankt der Verwaltung für die Erarbeitung der Vorlage und zitiert aus den Erläuterungen hierzu vier Passagen. Zusätzlich wolle sie auf weitere Punkte aufmerksam machen. Der erste Punkt betreffe die Verkehrssicherungspflicht der Bürgerschaft. Ebenso wie es der Stadt Aachen obliege, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, gelte dies bei dem Einsatz von Streusalz auf Gehwegen für den Bürger. Komme er dieser nicht nach, drohe ihm im Falle eines für einen Dritten entstehenden Schaden eine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB. Entsprechend müsse man ihm selbst überlassen, eine Abwägung hinsichtlich des Einsatzes von Streusalz vorzunehmen und ihm damit ein gewisses Maß an Eigenverantwortung übertragen. Eine Bevormundung dieser Art sei nicht hinnehmbar. Auch sei wenig verständlich, warum dem Bürger ein Verbot auferlegt werde, welches für den Stadtbetrieb, der seitens der Stadt für den Winterdienst zuständig sei, hingegen keine Anwendung finde.
Ratsherr Müller erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese den Antrag zurückweisen werde, weil er schlichtweg in die falsche Richtung gehe. Sicherlich könne man die Ungleichbehandlung von Bürgerschaft und Stadt bei dieser Frage diskutieren, dann müsse man konsequenterweise aber auch generell den Einsatz von Streumitteln durch die Stadt zur Debatte stellen.
Ratsherr Luczak, Fraktion Die Grüne, verwiest auf die Sitzung des Ausschusses Aachener Stadtbetrieb aus Juli 2013 und die hier geführte Diskussion über die Änderung des § 4 der Straßenreinigungssatzung, die schließlich in einem mehrheitlichen Beschluss gegen die Änderung gemündet habe. Der Eindruck, der Aachener Stadtbetrieb sei im Gegensatz zur Bürgerschaft insoweit von dem Verbot frei gestellt, dass er nach Gutdünken so viel Streusalz verwenden könne, wie er es für richtig halte, sei schlichtweg falsch. Auch für dessen Mitarbeiter/innen gelte vor dem Hintergrund der nachhaltigen Schädigung der Umwelt und der Straßen das Gebot, nicht mehr als im notwendigen Maße Streumittel einzusetzen. Entsprechend kommen diese im Winter in verschiedenen Straßen überhaupt nicht zum Einsatz. Nichtsdestotrotz obliege dem Stadtbetrieb dir Pflicht, für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Insofern könne an bestimmten Verkehrsknotenpunkten leider nicht auf ein gewisses Maß an Salzstreuung verzichtet werden.
Nur weil sich der größere Teil der Bürgerschaft nicht an das Verbot des § 4 der Straßenreinigungssatzung halte, könne man diesen nicht einfach streichen. Vielmehr müsse man im Gegenzug für dessen Einhaltung werben und die Bürger/innen informieren, welche alternativen, abstumpfenden aber weniger schädliche Mittel zur Verfügung stehen.
Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, bestätigt das mehrheitliche Votum aus der Sitzung des Aachener Stadtbetriebes gegen den Antrag der SPD-Fraktion und befindet die Beibehaltung der Satzung in ihrer alten Fassung für gut und richtig.
Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Corsten an. Die Verwaltung habe in ihrer Vorlage die Folgeschäden für die Flora und Fauna durch den Einsatz von Streusalz sehr gut dargestellt, der Stadtbetrieb kämpfe seit Jahren darum, dass sich diese auch bei der Bürgerschaft einprägen. Insofern sei der Antrag der SPD-Fraktion mehr als kontraproduktiv.
Ratsherr Haase beschreibt als Vorsitzender des Ausschusses Aachener Stadtbetrieb die dort stattgefundene Diskussion als äußerst sachlich. Problem sei, dass man die Bürger/innen nicht daran hindern könne, Streusalz in den Wintermonaten zu verwenden. Eine entsprechende Kontrolle und Ahndung sei nur durch die Einstellung von mindestens100 Kontrolleuren möglich. Dieses Verhalten sei auch ein Stück weit nachvollziehbar, bedenke man, dass Berufstätige gerade bei so strengen Wintern wie dem Letzten zeitlich nicht in der Lage seien, mehrere Male täglich den Schnee vor der eigenen Haustüre anders zu beseitigen. Auch sei es dem Stadtbetrieb nicht möglich, seiner Verkehrssicherungspflicht ohne den Einsatz von Streusalz nachzukommen. Man könne nur hoffen, dass die kommenden Winter nicht so streng seien wie letzte, dürfe aber auch nicht die Augen vor der Realität verschließen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag des Aachener Stadtbetriebes und Empfehlung seines Betriebsausschusses bei 21 Gegenstimmen mehrheitlich, keine generelle Salzanwendung auf Gehwegen zuzulassen und den § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen dahingehend auch nicht zu ändern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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179,6 kB
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