18.09.2013 - 10 I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 866 - Alter ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt, den Bebauungsplan gemäß 4a Abs. 3 in Anwendung des §13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-          ein westlich des Kraftversorgungsturms liegender Teilbereich von ca. 255 m² einer öffentlichen Verkehrsfläche wird als Gewerbefläche festgesetzt.

-          die überbaubare Fläche im Bereich zwischen Liebigstraße und der neuen Straße Alter Schlachthof wird um 21,0 m vergrößert.

Weiterhin beschließt er diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 866 – Alter Schlachthof – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Metzgerstraße, Feldstraße, Heinrich-Holland-Straße und Liebigstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage