18.09.2013 - 5 Gestaltungssatzung 'Bahnhofsumfeld Rothe Erde'

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei 3 Enthaltungen einstimmig die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Bahnhofsumfeld Rothe Erde”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen zur Vorlage