18.09.2013 - 17 Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße/ Sandh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksbürgermeister Krenkel berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg zu den Tagesordnungspunkten 17 und 18 Bedenken und Anregungen mit in den Beschlussvorschlag aufgenommen habe. Hinsichtlich des Niederschlagswassers sei  nach der Unteren Wasserbehörde eine entsprechende Nachbesserung notwendig, das geologische Gutachten sei nach Ansicht der Bezirksvertretung nicht ausreichend geprüft worden, außerdem seien passive Lärmschutzmaßnahmen bedingt durch Autobahn, Sportplatz, Tanzsportzentrum und Kirche erforderlich. Der Planungsausschuss habe diese Anregungen und Bedenken leider nicht aufgenommen, nichtsdestotrotz wolle er an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen.

 

Der Oberbürgermeister verweist auf das zur beschriebenen Problematik der Abwasserfrage eingegangene Schreiben der Bürgerinitiative und erteilt hierzu Beigeordneter Nacken das Wort. 

 

Beigeordnete Nacken erklärt, dass zur Thematik der Entwässerung eine vertraglich festgehaltene Regelung außerhalb des Bebauungsplanes bestehe, der der Fachbereich Umwelt nun auch zugestimmt habe.

 

Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, kritisiert die im Bebauungsplan festgehaltene Grundstücksgröße sowie die Anzahl der Wohneinheiten als überhöht und nicht stimmig zur bisherigen Bebauung. Hierdurch werde zudem der Straßenverkehr über die Gebühr hinaus belastet, berücksichtige man, dass in diesem Bereich ebenfalls eine Kita angesiedelt worden sei. Entsprechend werde sie gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Ratsherr Plum SPD-Fraktion, verweist auf die Diskussion im Planungsausschuss sowie auf seine dort gestellte Nachfrage zur Rechtssicherheit der Lösung zur Abwasserproblematik, die positiv beantwortet worden sei. Auf diese Aussage verlasse er sich und werde sich entsprechend dem Beschlussvorschlag anschließen.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny, Fraktion Die Grüne, nimmt Bezug auf die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und erklärt, den Beschlussvorschlag ebenfalls stützen zu wollen.

Eine bedrohliche Verkehrssituation im Planungsgebiet vermöge sie nicht zu erkennen, handele es sich hier eindeutig um Ziel- und nicht um Durchgangsverkehr.

Was die Größe der Grundstücke angehe, so seien diese für eine Einfamilienhausbebauung vorgesehen. Geplant sei hier der Bezug von Familien mit Kindern, wofür es nun mal einer bestimmten Grundstücksgröße bedürfe. 

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei einer Gegenstimme mehrheitlich wie folgt:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/ Sandhäuschen - zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach sorgfältiger Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Weiterhin beschließt er den Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Straße und dem Sportgelände gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage