18.09.2013 - 4 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Linden erklärt stellvertretend für die SPD-Fraktion, dass diese selbstverständlich hinter dieser Entscheidung stehe, die allerdings in dieser Dringlichkeit und Überplanmäßigkeit nicht notwendig gewesen wäre, wenn die Fraktionen von CDU und Die Grüne den Vorschlägen der SPD-Fraktion in den Haushaltsberatungen gefolgt wäre. Die derzeitigen Kapazitäten reichten bei Weitem nicht aus, um die in Aachen ankommenden Flüchtlinge unterzubringen. Das Projekt Hansmannstraße werde vorrausichtlich erst im kommenden Frühjahr fertiggestellt, noch zur Verfügung stehende Unterbringungsmöglichkeiten in der Süsterfeldstraße und Stolberger Straße verliere man. Entsprechend verfüge man weder über den notwendigen Raum, noch seien die zur Schaffung benötigten Mittel im Haushalt veranschlagt. Die SPD-Fraktion werde deshalb die Zustimmung zum Haushalt nur vorbehaltlich der Veranschlagung der notwendigen Mittel erteilen.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die Dringlichkeitsentscheidung sich lediglich auf die Einrichtungsgegenstände beziehe. In der Einbringung des Haushalts für das kommende Jahr werde die Stadt eine entsprechende Position für Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere auch im Bereich der personellen Besetzung, vorsehen. Bezüglich der Stellenausgestaltung befinde man sich derzeit in der Prüfung.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die am 29.08.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW:

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Leistung von Mitteln in Höhe von 99.000 € bei PSP-Element 5-100803-900-00100-900-1 „Beschaffung von Vermögensgegenständen – Festwert“, Kostenart 78350000 „Investitionen für Festwerte“ (PSP-Element 1-100803-900-4, Kostenart 52560000) im Haushaltsjahr 2013 wird erteilt.

 

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Anlagen zur Vorlage