18.09.2013 - 31 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NW  zur überplanmäßigen Leistung von Mitteln in Höhe von 200.000,00 € bei PSP-Element 1-011101-900-2 54310000 (Finanzposition 011101900 Finanzstelle 74310000) „Geschäftsaufwendungen“ im Haushaltsjahr 2013.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage