18.09.2013 - 9.1 Gestaltungssatzung - Lichtenbusch Innenbereich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt nachgereichte Ergänzungsvorlage mit den marginalen Änderungen in Bezug auf die Rechtssicherheit.

 

Ratsherr Büchel erklärt als Vorsitzender der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, dass diese die Satzung aufgrund der hiermit einhergehenden Einschränkungen der Eigentümer mehrheitlich abgelehnt habe.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs.2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich, die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „ Lichtenbusch Innenbereich“ zu beschließen. Die Anlage der überarbeiteten Fassung der Ergänzungsvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen zur Vorlage