18.09.2013 - 9.1 Gestaltungssatzung - Lichtenbusch Innenbereich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 18.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Oberbürgermeister verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt nachgereichte Ergänzungsvorlage mit den marginalen Änderungen in Bezug auf die Rechtssicherheit.
Ratsherr Büchel erklärt als Vorsitzender der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, dass diese die Satzung aufgrund der hiermit einhergehenden Einschränkungen der Eigentümer mehrheitlich abgelehnt habe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs.2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei 7 Gegenstimmen mehrheitlich, die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „ Lichtenbusch Innenbereich“ zu beschließen. Die Anlage der überarbeiteten Fassung der Ergänzungsvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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646,8 kB
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