18.09.2013 - 19.1 Gestaltungssatzung 'Laurentiusstraße / Sandhäus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 u. Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei 6 Gegenstimmen mehrheitlich die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „Laurentiusstraße / Sandhäuschen“. Die Anlage der überarbeiteten Fassung der Ergänzungsvorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen zur Vorlage