20.11.2013 - 13.1 Kosten der Inklusionhier: Antrag der CDU-Frakt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister weist auf den geänderten Beschlussentwurf hin.

 

Ratsherr Boenke, CDU-Fraktion, erklärt, dass der geänderte Beschlussvorschlag sehr gut die vergangene Entwicklung der Angelegenheit abbilde. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag sei in der Sitzung des Schulausschusses vom 26.09.2013 zunächst zurückgestellt worden, weil zu dieser Zeit das 9. Schulrechtsänderungsgesetz im Landtag noch nicht verabschiedet worden sei. Dies sei am 16.10.2013 erfolgt, so dass der Schulausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2013 dem geänderten Beschlussvorschlag gefolgt sei.

Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz sei damit verbunden, dass sich die kommunalen Spitzenverbände mit der Regierung über einen Finanzierungsvorschlag einigen. Sollte dies nicht erfolgreich verlaufen, werde man wahrscheinlich den Weg der Verfassungsbeschwerde gehen müssen.

 

Ratsherr Haase, SPD-Fraktion, verweist auf den gestrigen Termin der Kommission. Es sei zu hoffen, dass bis Ende Januar eine einvernehmliche Regelung erzielt werde, die sich bspw. in einer Pauschalzahlung in Abhängigkeit der Schülerzahl abbilden lassen könne, denn schließlich gestalte sich die Situation in jeder Stadt anders. Sicherlich müsse nicht jede Schule barrierefrei umgebaut werden, aber eine jede Stadt müsse entsprechend den Gegebenheiten Schwerpunkte setzen. Bis zu einer Einigung mache es keinen Sinn, eine Klage zu beschließen. Sollte aber keine Einvernehmlichkeit entstehen, werde man schlussendlich den Landesverfassungsgerichtshof entscheiden lassen müssen, wobei auch dieser keine Zahlen in sein Urteil aufnehmen werde, so dass es erneut zu Verhandlungen kommen werde. Insofern sei zu hoffen, dass man sich bis Ende Januar geeinigt haben werde.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

Der Rat der Stadt Aachen begrüßt, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände zur Zeit bemüht sind, die Frage der Konnexität in Bezug auf das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu prüfen. Dort wird bis Ende Januar 2014 geklärt, ob und ggf. welche finanziellen Auswirkungen auf die Städte in Zusammenhang mit der Veränderung des kommunalen Schulangebotes durch das Gesetz entstehen werden.

 

Der Rat appelliert an die Verhandlungspartner, sich zu einigen.  Für den Fall, dass kein Kompromiss zustande kommt und eine Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom Land weiterhin verneint wird, empfiehlt der Rat, eine kommunale Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013 erledigt.