11.12.2013 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Es liegt eine schriftliche Frage vor, die jedoch zu kurzfristig gestellt wurde, um sie beantworten zu können.

 

Mündliche Fragen:

 

1.              Frau R., Aachen

              gerichtet an den Oberbürgermeister

              betr.: Bürgerfragestunde und Planungsentscheidungen

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Frau R. fragt, wann die öffentliche Bürgerfragestunde bei allen Ausschusssitzungen wieder zugelassen werde.

Zudem wolle sie fragen, warum Planungsentscheidungen und Grundstücksverkäufe an Investoren nicht im öffentlichen Teil von Sitzungen entschieden werden. Sogenannte vorgeschobene rechtliche Begründungen dürften nicht haltbar sein, gehe es schließlich um den Verkauf von städtischem Grundbesitz, der die Stadt sehr nachhaltig sowohl positiv sowie negativ beeinflussen könne. Zudem könnten bekannte Mauscheleien und persönliche Bevorteilungen so von vornherein vermieden werden.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass das Bürgerforum zu Beginn der Wahlperiode eingeführt worden sei, um auch Diskussionen zu ermöglichen, was in den Bürgerfragestunden nicht möglich gewesen sei. Nun habe man im Laufe der Jahre erkennen müssen, dass die Bürgerfragestunde wohl doch vermisst werde, weshalb es notwendig werden werde, dass sich der kommende Rat zu Beginn der nächsten Wahlperiode mit der Thematik auseinandersetzt.

Was die Nichtöffentlichkeit verschiedener Tagesordnungspunkte angehe, wolle er darauf hinweisen, dass die Verwaltung durch rechtliche Vorgaben dazu gezwungen sei, die Nichtöffentlichkeit von Daten privater Dritten zu wahren. Diese sei er jedoch ad hoc zu nennen nicht im Stande, weshalb er diesen Teil der Frage schriftlich beantworten wolle. Abschließend wolle er noch darum bitten, in Diskussionen nicht mit der Pauschalunterstellung zu argumentieren, dass alle nichtöffentlichen Inhalte Mauschelei zu Grunde liege, denn die werde der Arbeit des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses sicherlich nicht gerecht.

 

 

2.              Frau H., Aachen

              gerichtet an Ratsherrn Servos

betr.: Feuerwehrzufahrten an Kreuzungsbereichen

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Frau H. beschreibt die Verkehrssituation in den Kreuzungsbereichen in der Nähe der städtischen Feuerwehrstationen Stolbergerstraße und Vaalserstraße und fragt, ob nicht die Möglichkeit bestehe, in beiden Bereichen Hinweisschilder aufzustellen.

 

Ratsherr Servos sagt die schriftliche Beantwortung der Frage nach Rücksprache mit der Verwaltung zu.

 

 

3.               Frau T.-K., Aachen

              gerichtet an den Oberbürgermeister

              betr.: Obdachlose Kinder und Jugendliche

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Frau T.-K. fragt, wie viele obdachlose Kinder und Jugendliche in Aachen und der Städteregion leben, wie und von welchen Personen diese betreut werden und welche Institution diese Betreuung kontrolliert.

 

Der Oberbürgermeister sagt die schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

 

4.               Herr Z., Aachen

              gerichtet an den Oberbürgermeister

              betr.: Hundefreilaufgebiete

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Herr Z. erklärt, in der Stadt Aachen Hundefreilaufgebiete zu vermissen, die es eigentlich in jeder großen Stadt gebe. Weder bei Ordnungsbehörden noch vor Gericht habe er Gehör gefunden. Er habe zu diesem Thema mehrere Unterschriften gesammelt, die er gerne dem Oberbürgermeister übergeben wolle.

 

Der Oberbürgermeister nimmt die Unterschriftensammlung dankend entgegen. Hinsichtlich des Leinenzwangs für Hunde seien die Meinungen sicherlich zweigeteilt, nichtsdestotrotz werde man den Vorschlag zu Freilaufbereichen gerne entgegen nehmen. Am Ende würde hierzu jedoch ein Satzungsbeschluss erforderlich sein. Die Unterschriftenliste gebe er an Beigeordnete Nacken als Planungsdezernentin weiter.

 

 

5.               Herr K., Aachen

              gerichtet an den Oberbürgermeister

              betr.: Integriertes Handlungskonzept Haaren

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Herr K. nimmt Bezug auf das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 750 S und fragt, ob die Stadt Aachen für Baumaßnahmen, die die Rahmenplanung und Bauleitplanung zur Ortsmitte Haaren bzw. die den Plan „Park am alten Friedhof“ betreffen, beabsichtige, ihre Antragstellung auf Städtebauförderung so lange auszusetzen, bis der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt über die Aufhebung bzw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 750 S gefasst sei.

 

Der Oberbürgermeister sagt die schriftliche Beantwortung der Frage zu.

 

 

6.               Herr G., Aachen

              gerichtet an die Verwaltung

              betr.: Alter Friedhof Aachen-Brand

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Herr G. verweist auf die kürzlich stattgefundenen Aushebungsarbeiten am alten Friedhof in Brand, zu denen es keinerlei Dokumentation gegeben habe. Man habe den Oberbürgermeister schriftlich auf den Umstand hingewiesen, dass dort Kriegsgefallene als auch jüdische Verstorbene bestattet worden sein könnten, habe jedoch keine Antwort hierauf erhalten.

Er wolle nun fragen, wann der Baubeschluss von den Ausschüssen erfolgt sei und welche Ausschüsse beteiligt worden seien. Auch wolle er fragen, wann hierzu eine Bürgerbeteiligung stattgefunden habe, in welcher Höhe Kosten sind für die Ausbettung entstanden seien und welche Haushaltsstelle belastet worden sei.

 

Der Oberbürgermeister sagt die schriftliche Beantwortung der Frage zu.