11.12.2013 - 7 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 774 - Reihstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Müller erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da dieser die rechtliche Grundlage für eine faktische Erweiterung der Kaiserplatz-Galerie schaffe.

 

Ratsherr Schnitzler, UWG, nimmt Bezug auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zu Auswirkungen auf den städtischen Einzelhandel durch Neuplanungen, nach dem ab einem Verdrängungswettbewerb von 10 % die Regierungspräsidentin einzuschalten sei.

Die Industrie- und Handelskammer Aachen habe bei erfolgreichem Betrieb des Aquis Plaza sehr wohlwollend einen Verdrängungswettbewerb von 9,8 % ermittelt. Nun hätten aber die beiden Investoren ECE und STRABAG bekanntermaßen ebenfalls ein anderes, angrenzendes Plangebiet ins Auge gefasst, so dass eigentlich eine entsprechende Änderung im Planungsrecht zu erfolgen habe. Hierzu habe auch die Industrie- und Handelskammer erneut ihre Bedenken angemeldet, weil neue Berechnungen anzustellen seien. Auch wenn planungsrechtlich keine Verbindung zwischen den beiden Verkaufsbereichen bestehen solle, sei die Situation durchaus als problematisch zu beurteilen, sei doch eigentlich unstrittig, dass die Marketingstrategie der Investoren beide Bereiche einschließe.

Entsprechend sei der zu erwartende Verdrängungswettbewerb höher einzuschätzen, so dass man mit dem heutigen Beschluss eine rechtlich falsche Entscheidung treffe, schalte man zuvor nicht die Regierungspräsidentin ein. Zudem sei die schon in anderen Städten bekannte Erscheinung zu befürchten, dass Geschäfte rund um ein solches Center bestehen können, während weit entferntere Geschäfte wegen mangelnder Kundschaft schließen müssen. Verständlicherweise werde er aus diesen Gründen gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass es vorliegend nicht um das Aquis Plaza, sondern um den daneben liegenden Baubereich gehe. Kern der Änderung sei hierbei, aus einem Mischgebiet den Ausweis eines Kerngebietes zu machen, um Großflächeneinzelhandel anbieten zu können, während derzeit lediglich pro Haus 800 qm Einzelhandelsfläche angeboten werden können. Für die durch die Baumaßnahme wegfallende Wohnungsfläche habe der Ausschuss im städtebaulichen Vertrag eine entsprechende Ausgleichsfläche im Wohnungsbau durchsetzen können. Sicherlich seien alle gefordert, an der Innenstadtstruktur zu arbeiten, der Wortbeitrag des Ratsherrn Schnitzler gehe hier aber leider völlig am Thema vorbei.

In seiner Funktion als Vorsitzender des Planungsausschusses wolle er abschließend festhalten, dass dieser mehrheitlich die Empfehlung beschlossen habe, die Änderung anzunehmen.

 

Ratsherr Schnitzler, UWG, nimmt noch einmal Bezug auf die Einschätzung der Industrie- und Handelskammer Aachen und erklärt, dass diese in Folge ebenfalls am Thema vorbei argumentieren müsse.

Was den wegfallenden Wohnungsbau angehe, sei anzumerken, dass zwar vorhandene, aber aufgrund des schlechten Zustandes nicht mehr bewohnbare Wohneinheiten nicht mit in die Berechnung eingeflossen seien, weil sie zum Schluss zu anderen Zwecken genutzt worden seien. Entsprechend sei davon ausgehen, dass die offiziell genannten 1.500 qm Wohnfläche, für die nun eine Ausgleichsfläche beschlossen worden sei, eigentlich noch nach oben zu korrigieren seien.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei 4 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich wie folgt:

 

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 zur Kenntnis.

 

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt er die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 Reihstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Adalbertstraße, Reihstraße und Harscampstraße in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2836&TOLFDNR=61071&selfaction=print