07.09.2005 - 11 Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg/ Bahntrasse ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange einstimmig, die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - den Punkt 1.4 wie folgt redaktionell zu ändern und zu ergänzen:

Im Plangebiet sind gemäß § 1 (9) BauNVO Betriebe des Fahrradhandels und der Kraftfahrzeugbranche (LKW, PKW, Motorräder, Quads, Leichtkraftfahrzeuge, usw.) mit Verkaufsflächen ausnahmsweise zulässig, wenn

-           der Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung oder der Reparatur- und Serviceleistung steht und

-           die Summe der Verkaufsflächen in geschlossenen Gebäuden, unter Überdachungen und auf Freiflächen nicht größer als 75 % der gesamten Grundstücksfläche des Betriebes ist und 3.000 m² nicht überschreitet.

 

sowie in der Begründung unter dem Punkt „Erläuterungen zur Abgrenzung des Plangebietes“ folgenden Satz zu ergänzen:

Weitere konkrete Planungen, z.B. Trasse und Haltepunkt der Euregiobahn, Neuordnung der gewerblichen Flächen und deren Erschließung sollen durch eigenständige Planfeststellungsverfahren bzw. Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden.

 

Er beschließt die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Er beschließt weiterhin den so geänderten Bebauungsplan Nr. 867- Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage