07.09.2005 - 12 Betreff: Satzung über Werbeanlagen und Warenau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 

Beigeordnete Nacken weist verwaltungsseitig darauf hin, dass § 25 - Inkrafttreten - richtigerweise wie folgt lauten müsse:

 

            „Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“

 

Ratsherr Müller begrüßt die Satzung und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen, hinterfragt allerdings, was mit bereits vorhandenen riesigen Werbeanlagen passiere, die bereits installiert seien. Ferner appelliert er an die politischen Parteien, sich auch an vorhandene sinnvolle Regelungen bezüglich der Werbung gerade in Wahlkampfzeiten zu halten und bittet die Verwaltung, auch hier ein Augenmerk auf die Einhaltung der Vorschriften über die Plakatierung zu richten.

 

Durch Ratsherrn Treude wird nachgefragt, ob die Möglichkeit bestehe, derartige Regelungen auch beispielsweise für den Geltungsbereich des Rehmviertels zu treffen.

 

Ratsherr Schäfer wirft die Frage auf, ob durch § 6 - Beleuchtung – auch Anlagen wie Laser-Kanonen oder Licht-Beamer verboten seien und die Verwaltung aufgrund dessen eine Genehmigung versagen könne.

 

Beigeordnete Nacken bezieht verwaltungsseitig zu den aufgeworfenen Fragen Stellung und führt u.a. aus, dass bereits genehmigte Werbeanlagen der neuen Satzung nicht unterliegen würden, die Genehmigungen hierfür aber befristet seien und im Falle des neuen Antrages auf Genehmigung dieser Werbeanlagen auch die Vorschriften der neuen Satzung herangezogen würden.

Zur Frage der Plakatierung der Parteien in Wahlkampfzeiten bezieht sie ebenfalls Stellung, verweist auf geführte Gespräche und die Tatsache, dass die Einhaltung der Absprachen verwaltungsseitig nicht bis in letzte Detail überprüft werden könnte.

Hinsichtlich der Einbeziehung des Rehmviertels in den Geltungsbereich der Satzung führt sie aus, dass dies jetzt – nachdem die Fachausschüsse einvernehmlich hierüber beraten hätten – nicht mehr möglich sei und der unterschiedliche Charakter der Geltungsbereiche in der Satzung bereits berücksichtigt wurde.

Schließlich teilt sie mit, dass es bereits gängige Praxis sei, dass Beleuchtungen mittels Laser-Pistolen u.ä. nicht genehmigt würden und diese Anlagen und weitere technische Neuerungen dieser Art gemäß den Bestimmungen der Satzung nicht zulässig seien.

 

Nach Beendigung der Aussprache lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussentwurf und die Satzung abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Werbeanlagensatzung. Die Satzung ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=284&TOLFDNR=6354&selfaction=print