19.11.2013 - 17 Sachstand zur Dichtheitsprüfung privater Abwass...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Blum äußert sich kritisch zum bisherigen Ablauf in Sachen Dichtheitsprüfung. Er bittet die Stadt nunmehr abzuwarten bis das Land eine endgültige Regelung getroffen hat. Seine Kritik betrifft in erster Linie den Landesgesetzgeber, jedoch auch den Erlass einer Satzung im Juli 2012, die jetzt wieder zurückgenommen wird. Die Verwaltung wird gebeten, nunmehr allumfassend zu informieren, damit die Bürger wissen, was auf sie zukommt.

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD-Fraktion, findet die Darstellung über die geplante Aufhebung der Fristensatzung bzw. Ausführungen zu Fristensatzung in Wasserschutzgebieten in der Vorlage irritierend.

 

Herr Formen möchte neben dem Aspekt der Bürgerfreundlichkeit dazu anregen, über die Gefahren einer möglichen Verunreinigung von Grundwasser nachzudenken, wenn Hausanschlüsse, die nicht in Thermal- oder Wasserschutzgebieten liegen, nicht überprüft werden.

 

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, bemängelt ebenfalls mangelnde Bürgerfreundlichkeit. Das Land hat die Verantwortung auf die Kommune verschoben. Problematisch ist auch, dass das Verständnis für die Fristen fehlt. Daher muss die Stadt den Bürgern klar machen, ob in Wasserschutzgebieten die Frist 2015 oder 2020 gilt. Ratsherr Corsten wirbt für eine entsprechende Veröffentlichung für die Bürger.

 

Ratsfrau Lürken, CDU-Fraktion, äußert die Idee, die Mustersatzung des Landes abzuwarten und bittet die Verwaltung, zu vermeiden, dass die Bürger  weiter verunsichert werden.

 

Die Verwaltung nimmt die Anregung weiterer Informationen und eines Pressegesprächs auf.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die weitere Vorgehensweise beim Thema „Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen“ einstimmig zur Kenntnis.

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