25.06.2013 - 5 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 25.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch 1.Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung und die geänderten Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach § 23 Ab.1 und 2 SGB VIII mit folgender Änderung zu beschließen:
1.) Ziffer 3 der Änderungssatzung entfällt und die nachfolgende Numerik der Änderungssatzung
wird angepasst. Die bisherige Anlage 1 nach § 2 Abs. 3 der Satzung bleibt unverändert.
2.) Ziffer 1.2.6.2 der Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an
Kindertagespflegepersonen wird um den Halbsatz „… soweit hierdurch eine
Gesamtbetreuungszeit von 195 Stunden/Monat nicht überschritten wird.“ ergänzt.
3.) Bei der Anlage 1 zu Ziffer 2.1 der Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung
an Kindertagespflegepersonen entfällt die letzte Betreuungsstufe (196 bis 237
Stunden/Monat).
4.) Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der AG 78 ein Konzept über die für
den Einzelfall erforderlichen Ausnahmeregelungen für eine Betreuung von mehr als
45 Stunden/Woche (195 Stunden/Monat) zu erarbeiten und zur Beschlussfassung dem
Kinder- und Jugendausschuss vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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22,3 kB
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