25.06.2013 - 5 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling weist auf die geänderten Beschlüsse, die den Ausschussmitgliedern vorliegen, des KJA hin.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny erläutert, dass der KJA in seiner Sitzung diese geänderten Beschlussvorschläge einstimmig beschlossen habe.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von

Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), zuletzt geändert durch 1.Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung und die geänderten Richtlinien über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach § 23 Ab.1 und 2 SGB VIII mit folgender Änderung zu beschließen:

 

1.)               Ziffer 3 der Änderungssatzung entfällt und die nachfolgende Numerik der Änderungssatzung

wird angepasst. Die bisherige Anlage 1 nach § 2 Abs. 3 der Satzung bleibt unverändert.

2.)              Ziffer 1.2.6.2 der Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung an

Kindertagespflegepersonen wird um den Halbsatz „… soweit hierdurch eine

Gesamtbetreuungszeit von 195 Stunden/Monat nicht überschritten wird.“ ergänzt.

3.)              Bei der Anlage 1 zu Ziffer 2.1 der Richtlinien über die Gewährung der laufenden Geldleistung

an Kindertagespflegepersonen entfällt die letzte Betreuungsstufe (196 bis 237

Stunden/Monat).

4.)              Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der AG 78 ein Konzept über die für

den Einzelfall erforderlichen Ausnahmeregelungen für eine Betreuung von mehr als

45 Stunden/Woche (195 Stunden/Monat) zu erarbeiten und zur Beschlussfassung dem

Kinder- und Jugendausschuss vorzulegen.

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Anlagen zur Vorlage