12.06.2013 - 3.1 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Plum, SPD, äußert, dass seine Fraktion den von der Verwaltung vorgesehenen Weg grundsätzlich begrüße. Allerdings sei die vorgeschlagene Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 3 (Verbot des Alkoholkonsums an Bushaltestellen und im Umkreis von 20 Metern davon) nicht umsetzbar. Auch der von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dazu formulierte Änderungsvorschlag sei nicht praktikabel. Die SPD-Fraktion schlage daher vor, diese Regelung und die entsprechende Aufnahme im Katalog der Ordnungswidrigkeiten zu streichen.

 

Herr Müller, Die Linke, weist darauf hin, dass gerade Menschen, die im Leben Probleme gewisse Probleme haben, von dieser vorgesehenen Regelung betroffen seien. Die Begrenzung von 20 m sowie eine Regelungsvariante des „Inbeschlagnehmens von Busunterständen“ seien nicht praktikabel. Solche Regelungen könnten dazu führen, dass Personen, die ein bestimmtes Äußeres haben, von den vollziehenden Ordnungskräften vertrieben würden. Soziale Probleme könnten nicht mit ordnungsrechtlichen Regelungen gelöst werden.

 

Frau Bürgermeisterin Scheidt, Grüne, führt aus, dass sich ihre Fraktion der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte anschließen wolle. Gerade im Bereich der Innenstadt gebe es an manchen Bushaltestellen Probleme, die im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste gelöst werden müssten. Sie plädiert ferner dafür, dass diese Problematik im Rahmen der Ordnungspartnerschaft behandelt werden solle. Unter Beteiligung von Suchthilfe und Café Plattform sollten Lösungsmöglichkeiten gemeinsam erarbeitet werden. Wenn der vorgeschlagene Begriff der „Inbeschlagnahme von Busunterständen“ aber rechtsunsicher sei, sollte die Verwaltung einen besseren Formulierungsvorschlag erarbeiten.

 

Herr George, FDP, betont, dass seine Fraktion sich den Äußerungen der Vorredner zur vorgeschlagenen 20 m – Regelung anschließe. Den Kompromissvorschlag der Grünen könne man unterstützen, wenn dafür eine rechtssichere Formulierung gefunden werden könne.

 

Frau Schlick, CDU, erklärt, dass die CDU dem Vorschlag der Verwaltung folgen wolle. Wenn an Bushaltestellen bei den Bürgern Angsträume entstanden seien, müsse etwas unternommen werden. Die objektive und die subjektive Sicherheit der Bürger müsse gewährleistet werden. Für die vorgeschlagene Abstandsregelung spreche, dass die Ordnungskräfte, die diese umsetzen müssen, auch eine einfache Handhabe hätten. Wenn die Verwaltung noch eine andere, rechtssichere Formulierung finde, die konsensfähig ist, sei die CDU dafür auch offen.

 

Frau Grehling, betont, dass die Frage wichtig sei, ob die Gesellschaft eine Akzeptanzpflicht gegenüber gewissen Problemen habe. Die Äußerung von Herrn Müller, wonach die vorgeschlagenen Regelungen dazu führten, dass bestimmte Gruppen aufgrund ihres Aussehens angegangen würden, weist sie mit aller Entschiedenheit zurück. Fakt sei, dass es Bushaltestellen gebe, an denen der übliche Benutzer gehindert werde, die Wartezone zu benutzen. Ziel der Verwaltung sei es, die Probleme aufzugreifen und gangbare Lösungen zu finden.

Der Begriff der „Inbeschlagnahme von Busunterständen“ existiere bisher noch nicht in entsprechenden Urteilen. Von daher könne die Verwaltung die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte nicht übernehmen, da dies rechtlich zu unbestimmt sei.

Man könne aber durchaus noch einen Hinweis aufnehmen, dass eine gaststättenrechtlich konzessionierte Fläche von dem Verbot des Alkoholkonsums ausgenommen sei. Auch die Meter-Zahl einer Verbotszone könne noch geändert werden.

 

Herr Servos, SPD, führt aus, dass ein Kompromiss darin bestehen könnte, dass man die vorgeschlagene Satzungsänderung ohne die Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 3 beschließe. Ansonsten ließe es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Haltestellen öfters kontrolliert würden.

 

Frau Dr. Lassay, Grüne, äußert, dass der Alkoholkonsum an Haltestellen nur ein Teil des Problems sei. Vielmehr gehe es auch darum, dass Haltestellen nicht mehr als Wartezonen zur Verfügung stünden. Dies sei mit „Inbeschlagnahme“ gemeint. Hierfür müsse ein rechtssicherer Begriff gefunden werden.

 

Herr Dr. Otten, CDU, wirbt für eine Festlegung hinsichtlich einer Zone um Bushaltestellen. Wenn man eine Handhabe gegen die Probleme haben wolle, müsse man auch den Einsatzkräften ein klares Regelwerk an die Hand geben.

 

Herr Baal, CDU, regt an, bis zur Ratssitzung am 03.07.2013 in den Fraktionen abzuklären, ob durch eine Streichung des Halbsatzes „und im Umkreis von 20 m davon“ eine Regelung erreicht wird, die klar ist und den Ordnungskräften ermöglicht, vor Ort damit arbeiten zu können.

 

Frau Bürgermeisterin Scheidt, Grüne,  weist darauf hin, dass eine Beschränkung auf das Verbot des Alkoholkonsums unter Umständen auch problematisch sei, da dann Drogenkonsum nicht darunter falle.

 

Herr Plum, SPD, betont nochmals, dass seine Fraktion eine solche Regelung an Bushaltestellen insgesamt nicht wolle. Ordnungsrecht sei der falsche Weg, diese Probleme anzugehen.

 

Herr Baal, CDU, schlägt vor, getrennt darüber abzustimmen, wer für den vorgelegten Satzungsentwurf ohne die Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 3 sei und anschließend separat über diese vorgeschlagene Regelung.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und nach Würdigung der Ergebnisse der Beratungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss bei einer Enthaltung einstimmig dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 unter Ausschluss der Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 3 des Entwurfes als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

 

Anschließend lässt der Herr Oberbürgermeister separat über die Regelung in § 6 Abs. 2 Nr. 3 des Satzungsentwurfs abstimmen. Diese Regelung wird durch den Hauptausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

Zustimmung: 6Ablehnung: 7Enthaltung: keine

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Anlagen zur Vorlage

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