18.12.2013 - 3 Herkunftssprachlicher Unterricht für den Schult...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Herr Müllejans, Schulrat der StädteRegion Aachen, stellt sich kurz vor und erläutert zunächst die  Organisation des Herkunftssprachlichen Unterrichts in der StädteRegion Aachen, welche der Schulgesetzgebung in NRW unterliegt. Er betont, dass dieses Angebot nur noch in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung steht. Hierbei kann ein Herkunftssprachlicher Unterricht angeboten werden, wenn in einer Grundschule regelmäßig 15 Kinder und in der Sekundarstufe I regelmäßig 18 Kinder am Unterricht teilnehmen. Es können auch jahrgangsübergreifende Gruppen gebildet werden.

In der StädteRegion Aachen werden insgesamt 11 Sprachen angeboten, die von 33 Lehrern unterrichtet werden. Zwischen den Interessensbekundungen und den tatsächlichen Anmeldungen zum Unterricht liegt jedoch eine große Differenz. Von insgesamt 3.050 Interessenten nahmen zuletzt nur 2.250 am Unterricht teil. Dies liegt in der Hauptsache an der notwendigen Verlagerung auf den Nachmittagsunterricht. Durch die verkürzte Schulzeit von G9 auf G8 erfolgte ohnehin eine Ausweitung des Nachmittagsunterrichts. Bei den in den Grundschulen angeboten Unterrichtsstunden, welche vormittags angeboten werden, ist regelmäßig eine höhere Teilnahme festzustellen. Ziel ist es, zumindest eine der wesentlichen Herkunftssprachen als 2. Fremdsprache anzubieten. Französisch darf jedoch nicht als Herkunftssprache angeboten werden. Über die abschließende Teilnahme am Unterricht wird eine Bescheinigung ausgestellt. Im März eines jeden Jahres erfolgt eine Abfrage bei den Schulen zum Bedarf an herkunftssprachlichem Unterricht. Im September erfolgt noch einmal eine Anfrage, welche Kinder tatsächlich teilnehmen. Die Planung erfolgt für das darauf folgende Schuljahr. Das Unterrichtsangebot erfordert eine sorgfältige Absprache unter den  Schulen, da das Angebot sehr personalintensiv ist. Die Bezirksregierung muss aufgrund der vorliegenden Erhebungen die Freigabe für die erforderlichen Lehrerstellen erteilen.

Eine Übersicht über alle Schulstandorte mit entsprechendem Angebot an herkunftssprachlichem Unterricht ist als Anlage 1 beigefügt. Das Angebot ist auch im Internet abrufbar unter:

http://www.staedteregion-aachen.de/wps/portal/internet/home/service/aemter/a41

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der StädteRegion Aachen über das  Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts für den Schulträger Stadt Aachen im Schulamtsbezirk der StädteRegion Aachen zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen