16.10.2013 - 4 Ausstellung von Geburtsurkunden für in Deutsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Mi., 16.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Blume übergibt den Vorsitz an Herrn Barry, der aufgrund Verhinderung später zur Sitzung gekommen ist.
Herr Bardenheuer und Herr Schmitz vom Standesamt Aachen geben einen Einblick in die Arbeit des Standesamtes, welche durch Bundesgesetze, Personenstandsverordnungen und Verwaltungsvorschriften bestimmt wird. Die Verfahrensweise des Standesamtes ist bei allen Bürgern, unabhängig von der Herkunft, gleich. Probleme können sich dann ergeben, wenn die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann. Zur Vermeidung von Fehlbeurkundungen infolge nicht geklärter Identität oder durch die Vorlage gefälschter Urkunden besteht der Gesetzgeber auf der Vorlage gesicherter Unterlagen. Die Verwaltung ist bemüht, über die Vorlage gesetzlich notwendiger Urkunden aufzuklären und diesbezüglich mit anderen Behörden zu kommunizieren.