22.05.2013 - 16 Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Piro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen

 

Frau Wieneke vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist anwesend und erläutert,

dass der Rat beschlossen hatte, den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. 828 abzuändern,

um das Grundstück des THW und das angrenzende Mischgebiet Eckenerstraße zu verkleinern. Der   geänderte Bebauungsplan Nr. 828, Teil A wurde als Satzung beschlossen, so dass eine nicht gewollte Nutzung an der Nordstraße versagt werden konnte. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Grundstückseigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), war erforderlich, um eine Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung nebeneinander zu erhalten. Inhalt dieses Vertrages war u.a. die Verschiebung der Beurteilungszeit für die Nachtzeit und die rückwärtige Anbindung des Grundstückes für LKW-Verkehr. Mittlerweile ist der Vertrag unterschrieben worden und die Rechtsgrundlage hat sich inzwischen geändert. Die vorhandene Lärmbelästigung durch die Autobahn ist in Lärmschutzfestsetzungen umzusetzen.

Die Abstandsliste wurde durch eine neue ersetzt und ergänzt um

-          Kleintierkrematorien

-          Verbrennungsmotoranlagen für den Einsatz von Altöl und Deponiegas

-          Anlagen zur Behandlung von Altautos

Diese Betriebe erzeugen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und würden die städtebauliche Aufwertung beeinträchtigen. Die BIMA hat keine Einwände gegen die beabsichtigten Änderungen, sofern diese keine Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag haben.

 

Herr Philipp von der CDU-BF ist der Meinung, dass die Ausführungen der Verwaltung zum Bebauungsplan umfassend sind. Die Anregungen der Bezirksvertretung Aachen-Brand sind berücksichtigt worden.

 

Herr Müller von der SPD-BF fragt nach, warum erst 16 Monate nach Abschluss des Vertrages mit der BIMA vom 26.01.2012, die Vorlage erstellt wurde. Die weiteren Fragen werden von Frau Wieneke anhand eines Planes erörtert.

 

Die Frage zur Zufahrtsbeschränkung, die in anderen Bereichen an der Eckener Straße festgesetzt wurde erläutert sie, dass diese Zufahrtsbeschränkung nicht für den Bereich des THW-Geländes festgesetzt ist, damit Rettungsfahrzeuge und PKW die Zufahrt weiterhin von der Eckener Straße nutzen können.  

 

Herr Hellmann von der SPD-BF fragt nach, ob der Fuß- und Radweg im Zuge der Erschließung mit ausgebaut wird.

 

Diese Frage wird Frau Wienecke im Fachbereich abklären.

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Beschluss (einstimmig):

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 828 – Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil B gem. § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt zu ändern:

-          Festsetzung von Lärmpegelbereichen

-          Festsetzung von Schalldämmmaßen gem. DIN 4109

-          Aktualisierung der Abstandsliste

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 828 – Gewerbegebiet Camp Pirotte - / Teil B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2879&TOLFDNR=57902&selfaction=print