04.06.2013 - 7 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 04.06.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kaldenbach erläutert die Vorlage im Hinblick auf die damit verbundene Einführung der Geschwisterkindregelung und den über 45 h liegenden Betreuungszeiten. Hierzu legt die Verwaltung selbst einen geänderten Beschlussvorschlag vor.
In der nachfolgenden Beratung fordert Frau Scheidt weiterhin einen kritischen Blick auf die steigende Tendenz zu höheren Betreuungszeiten. Herr Künzer wünscht, die Eltern, die tatsächlich einen Betreuungsbedarf ihrer Kinder über 45 h haben, nicht stigmatisiert zu wissen. Anforderungen der Arbeitswelt und veränderte Familienstrukturen (Alleinerziehende, Mischfamilien, Elternteile an verschiedenen Wohnorten) zu berücksichtigen, stellt nach Frau Münich die große Herausforderung der Fachverwaltung dar. Die CDU-Vertreter beantragen als Grundlage der veränderten Satzung ein unterfütterndes Konzept zur Randzeitenbetreuung, das bis zum Herbst erstellt werden soll.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt Finanzausschuss und Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz), zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 27.06.2012, in der vorgelegten neuen Fassung mit folgender Änderung zu beschließen:
Ziffer 2 der Änderungssatzung entfällt und die nachfolgende Numerik der Änderungssatzung wird angepasst. Die bisherige Anlage 1 nach § 2 Abs. 3 der Satzung bleibt unverändert (siehe Anlage 1).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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20,5 kB
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2
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öffentlich
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37,1 kB
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3
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öffentlich
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16,5 kB
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