05.11.2013 - 5 Kosten der Inklusionhier: Antrag der CDU-Frakt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Tillmanns betont die Beachtung des Konnexitätsprinzips. Es muss ein Zeichen ggü. dem Land NRW gesetzt werden, dass die Kommunen nicht alleine die Kosten der Inklusion tragen, insofern besteht hier auch eine Bereitschaft der Stadt zur Beteiligung an einer verfassungsrechtlichen Sammelklage. Im weiteren Beratungsverlauf wird die signifikante Kompromissbereitschaft von Kommunen und Land NRW herausgestellt. Insofern hat man sich fraktionsübergreifend auf einen geänderten Beschlussvorschlag geeinigt.

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Beschluss:

Der Schulausschuss begrüßt, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände zur Zeit bemüht sind, die Frage der Konnexität in Bezug auf das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu prüfen. Dort wird bis Ende Januar 2014 geklärt, ob und ggf. welche finanziellen Auswirkungen auf die Städte in Zusammenhang mit der Veränderung des kommunalen Schulangebotes durch das Gesetz entstehen werden.

Der Schulausschuss appelliert an die Verhandlungspartner, sich zu einigen. Für den Fall, dass kein Kompromiss zustande kommt und eine Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom Land weiterhin verneint wird, empfiehlt der Schulausschuss dem Rat, eine kommunale Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

              Analoger Beschlussvorschlag zur weiteren Behandlung im Rat:

Der Rat der Stadt Aachen begrüßt, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände zur Zeit bemüht sind, die Frage der Konnexität in Bezug auf das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu prüfen. Dort wird bis Ende Januar 2014 geklärt, ob und ggf. welche finanziellen Auswirkungen auf die Städte in Zusammenhang mit der Veränderung des kommunalen Schulangebotes durch das Gesetz entstehen werden.

Der Rat appelliert an die Verhandlungspartner, sich zu einigen.  Für den Fall, dass kein Kompromiss zustande kommt und eine Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom Land weiterhin verneint wird, empfiehlt der Rat, eine kommunale Verfassungsbeschwerde einzulegen.

 

Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013 erledigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage