19.09.2013 - 4.1 Integrierter Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Für die CDU-Fraktion verweist Frau Breuer auf den von der Bezirksvertretung Aachen-Haaren geäußerten Wunsch, dass Pilotprojekt in diesem Bezirk umzusetzen.

 

Herr Blum von der FDP-Fraktion äußert sich skeptisch zu dem vorgeschlagenen Versuch, erklärt sich aber dennoch mit dem Vorschlag einverstanden, weil dies von der Bezirksvertretung so gewünscht sei.

 

Für die SPD-Fraktion ergänzt Herr Schulz, dass die Bezirksvertretung auch die Einbeziehung der Haarener-Gracht empfohlen habe.

 

Als Mitglied der CDU-Fraktion zeigt Herr Lindemann Interesse an den Details für die Testphase. Bei einer allgemeinen Lärmmessung könne nicht festgestellt werden, ob es sich um Verkehrslärm oder andere Lärmquellen handele. Außerdem müssten neben den Motoren- auch die Abrollgeräusche gewertet werden. Schließlich sei die Übertragbarkeit auf andere Straßen zu prüfen.

 

Für die Verwaltung kündigt Herr Meiners an, den derzeitigen Zustand zu überprüfen und den Lärmpegel zu messen. Es werde auch festgestellt, ob sich die Fahrgeschwindigkeiten zur Nachtzeit veränderten. Eine Differenzierung zwischen Motor- und Abrollgeräuschen sei bei den vorgesehenen Messungen jedoch nicht möglich.

 

Herr Jahn lässt über den Beschlussentwurf der Verwaltung unter Berücksichtigung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vorgeschlagen Einbeziehung von Alt-Haarener-Straße und Haarener Gracht abstimmen.

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Integrierten Lärmaktionsplan dargelegten Maßnahmen in Abstimmung mit betroffenen Ämtern und Fachbereichen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel durchzuführen.

 

Der Mobilitätsausschuss beschließt zur Umsetzung der Maßnahme S3 Pilotprojekt „Nachts Tempo 30 statt 50 km auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen“ die Alt-Haarener-Straße sowie die Haarener Gracht zu wählen. Die Laufzeit des Pilotprojekts wird auf einen Zeitraum von maximal 2 Jahren begrenzt.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage