19.09.2013 - 16 Geschwindigkeitsbegrenzung am TemplergrabenRats...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Als Vertreter der CDU-Fraktion bekräftigt Herr Lindemann die Absicht, durch die bauliche Änderung Einfluss auf die Fahrgeschwindigkeiten zu nehmen. Die Polizei habe ein Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für ausreichend erachtet; eine dementsprechende Beschlussfassung werde daher beantragt.

 

Herr Blum von der FDP-Fraktion hält eine Tempo 30 Regelung ebenfalls für ausreichend. Diese könne auch befristet bis 20 Uhr angeordnet werden.

 

Herr März von der SPD-Fraktion verweist auf die ursprüngliche Intention, den Templergraben als Shared-Space-Bereich umzubauen. Seine Frage in Bezug auf die rechtlichen Auswirkungen eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereich wird von der Verwaltung in dem Sinne beantwortet, dass es sich dabei lediglich um eine Geschwindigkeitsbegrenzung handele und keine Wirkung in Bezug auf den ruhenden Verkehr erzielt werde. Insoweit sei der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich eine Tempo-20-Zone.

 

Herr Fischer erklärt, dass sich die Fraktion GRÜNE dem Vorschlag der Verwaltung anschließen werde.

 

Der Vorsitzende, Herr Jahn, lässt zunächst über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen. Dieser erhält jedoch nur vier Stimmen und wird somit mehrheitlich abgelehnt. In einem weiteren Schritt lässt er über den Antrag der CDU-Fraktion, eine Tempo 30 Streckengeschwindigkeitsbegrenzung für den Templergraben im Abschnitt zwischen Wüllnerstraße und Schinkelstraße auszuweisen, abstimmen.

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt eine Streckengeschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h für den Templergraben im Abschnitt zwischen Wüllnerstraße und Schinkelstraße.

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Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage