19.09.2013 - 20 Blücherplatz ParkplatzEntwidmung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr März berichtet über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, bei der sich die SPD-Fraktion gegen den Verwaltungsvorschlag ausgesprochen habe, weil keine Information über den möglichen Mietpreis der Stellplätze vorgelegen habe. Bei einer Entwidmung des Parkplatzes solle darauf geachtet werden, dass weiterhin Veranstaltungen, wie z.B. von Zirkus Roncalli berücksichtigt werden könnten.

 

Für die Verwaltung berichtet Herr U. Müller über die Vermarktung der Stellplätze durch den Fachbereich Immobilienmanagement. Eine konkrete Aussage über den Mietpreis könne noch nicht gemacht werden, bislang seien durchschnittlich 40-50 Euro pro Monat in Rechnung gestellt worden. Den Hinweis auf mögliche Veranstaltungen werde die Verwaltung aufgreifen und eine Berücksichtigung in den Mietverträgen prüfen. Die Festsetzung des Mietpreises sei ein laufendes Geschäft der Verwaltung und solle daher nicht in den Beschluss aufgenommen werden.

 

Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke bezeichnet die Mietpreise für die Stellplätze als politisch. Sie sollten teurer sein als ein ÖPNV-Ticket und somit ca. 60-90 Euro pro Monat kosten.

 

Für die Verwaltung berichtet Herr U. Müller über die Auswirkung des Bewohnerparkbereiches. Da Beschäftigte keinen Bewohnerparkausweis erhielten, sei die Möglichkeit von Tagestickets eingeführt worden. Dies würde jedoch bei einer regelmäßigen Inanspruchnahme für Beschäftigte erhebliche Kosten verursachen. Da der Parkdruck innerhalb des Gebietes spürbar abgenommen habe, werde nun vorgeschlagen, Teilflächen des Blücherplatzes zu Entwidmen und auf privatrechtlicher Basis Stellplätze zu vermieten. Dies trage zu einer weiteren Flexibilisierung des Bewohnerparkens bei.

 

Die Diskussion zusammenfassend schlägt der Vorsitzende, Herr Jahn vor, den Beschluss in dem Sinne zu erweitern, dass ortsübliche Mietpreise festgelegt und Fremdnutzungen weiter berücksichtigt werden sollten.

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Parkplatz Blücherplatz nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einzuziehen. Die Stellplätze sollen zu einem ortüblichen Mietpreis angeboten werden. Die vertragliche Vereinbarung soll Fremdnutzungen für Veranstaltungen weiterhin zulassen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage