18.09.2013 - 6 Dauerhafte Einrichtung einer Stelle zur Wahrneh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 18.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf Nachfrage von Herrn Eickholt zum Punkt finanzielle Auswirklungen erläutert Frau Oldenburg, dass in Folge der Besetzung der Stelle Sachbearbeitung Uniklinikum Aachen insgesamt Personalkosten in Höhe von 147.400,00 € für 2013 entstehen. Diese setzen sich zusammen aus den lfd. Personalkosten des Stelleninhabers in Höhe von 79.100,00 € ( KGSt- Wert nach EG 12) und der Nachbesetzung einer Sachbearbeiterstelle beim FB 63 in Höhe von 68.300 € (KGSt-Wert nach EG 11). Der fortgeschriebene Ansatz für drei Jahre (2014 - 2016) beläuft sich somit auf 442.200 €.
Im Gegensatz zum diesjährigen Ansatz wurden im Vorjahr für die Stelle Personalkosten nach Bes.Gr. A 12 BBesG einschließlich Gemein- und Sachkosten aufgeführt.
Auf die Anmerkung des Herrn Eickholt, dass das Uniklinikum auf Grund des bestehenden Kooperationsvertrages mit der Stadt Aachen gehalten war, alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, führt Herr Fauck aus, dass die hohe Zahl an vorhandenen Einzelvorhaben derzeit noch keinen genehmigten Gesamtstand darstellt. Vielmehr müsse in Kooperation mit dem Bereich Brandschutz auf der Grundlage der vorhandenen Nachweise ein Übersichtsplan erstellt werden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind die erforderlichen Arbeiten nicht durch einen Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein Signal hinsichtlich der Einrichtung einer weiteren dauerhaften Stelle wäre für das Klinikum in diesem Zusammenhang sogar von großer Bedeutung. Dr. Barth weist ergänzend darauf hin, dass es sich bei der Wahrnehmung der Aufgabe als Untere Bauaufsichtsbehörde für das Klinikum Aachen um eine gesetzlich vorgegebene Aufgabe handelt und die Stadt Aachen darüber hinaus durch den Kooperationsvertrag mit dem Klinikum eine Selbstverpflichtung eingegangen sei.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme:
Beschluss:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf 2014 die dauerhafte Einrichtung einer Stelle im FB 63 zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Klinikum Aachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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