18.09.2013 - 9 Bericht zur Wiederbesetzungssperre in der Kernv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Ratsantrag der Linken vom 11.06.2013 zur Aufhebung der Wiederbesetzungssperre und Antrag des Personalrates der Allgemeinen Verwaltung vom 18.07.2013 zur Aufhebung der Wiederbesetzungssperre
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 18.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Barth führt aus, dass die Wiederbesetzungssperre mittelfristig durch Einführung der Zielstellenpläne abgelöst werden soll.
Frau Hoch sieht das Instrument der Wiederbesetzungssperre kritisch, da Mitarbeiter/innen durch die Nichtbesetzung von Stellen in hohem Maße belastet werden, was u.a. zu höherem Krankheitsaufkommen führt. Hinzu kommt, dass die Wiederbesetzungssperre durch überplanmäßige Stellenbesetzungen umgangen wird, wodurch das Instrument insgesamt in Frage gestellt werden muss. Zudem bittet Frau Hoch um die Erweiterung des Ausnahmekataloges zur Wiederbesetzungen bei Vakanzen infolge von Schwangerschaft bzw. der anschließenden Ausfallzeiten. Dr. Barth sagt zu, den Ausnahmekatalog entsprechend zu ergänzen.
Herr Herforth spricht sich ebenfalls gegen die Wiederbesetzungssperre aus und bittet in diesem Kontext um Darstellung des Instrumentes der Zielstellenpläne hinsichtlich Inhalt, Konsequenzen und Auswirkungen. Herr Dr. Barth führt aus, dass formal ein Zielstellenplan die Verschränkung des Stellenplans mit der Funktionalität der Organisation der Verwaltung darstellt. Insofern muss mit Einführung eines Zielstellenplanes eine klare Aufgabenkritik einhergehen. Der Fachbereich Personal und Organisation wird gemäß Auftrag des Verwaltungsvorstandes im Zuge der Reorganisation mit der Einführung eines Zielstellenplanes vorangehen. Perspektivisch soll im Rahmen der beabsichtigten Zusammenführung der Fachbereiche Soziales (FB 50) und Wohnen (FB 64) ebenfalls die Einführung eines Zielstellenplanes erfolgen. Eine erste Darstellung am Beispiel FB 11 ist für das 1. Quartal 2014 vorgesehen.
Frau Begolli widerspricht den Ausführungen der Vorlage, wonach eine laufende Berichtspflicht der Verwaltung entfallen kann, da diese auf einen einstimmigen Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses zurückzuführen ist. Herr Büchel erklärt, dass die Wiederbesetzungssperre als Teil der Haushaltskonsolidierung beschlossen worden ist und durch die sukzessive Einführung der Zielstellenpläne so schnell wie möglich abgelöst werden soll. Herr Ludwig bekräftigt, dass der Verwaltung das Instrument der Wiederbesetzungssperre zwar derzeit nicht aus der Hand genommen werden kann, fordert aber eine umgehende Abkehr von der Wiederbesetzungssperre in nicht zu weitem Abstand.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss fasst unter der Prämisse der Beibehaltung der Berichtspflicht der Verwaltung mehrheitlich mit vier Gegenstimmen folgenden Beschluss:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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