07.11.2013 - 12 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / O...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Frau Hildersperger erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim sich abweichend vom Vorschlag der Verwaltung für die Variante B der Verkehrserschließung ausgesprochen habe. Weiterhin sei darüber diskutiert worden, den Standort der Kindertagesstätte an die August-Macke-Straße zu verlegen, letztlich sei dies aber mehrheitlich abgelehnt worden.

 

Für die CDU-Fraktion erläutert Herr Jäschke, dass man das Neubaugebiet weitgehend vom Verkehr entlasten, aber gleichzeitig auch eine gewisse Durchlässigkeit sichern wolle. Hierzu halte man die Variante B  für besser geeignet, und zwar mit 2 verkehrlichen Verbindungen zur August-Macke-Straße und zur Schleckheimer Straße hin. Die Anbindung zur Max-Pechstein-Straße hingegen solle nur fußläufig sein. Ansonsten werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Für die SPD-Fraktion weist Herr Haase darauf hin, dass die Bürger sich mit großer Mehrheit für die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante A ausgesprochen hätten. Auch aus städtebaulicher Sicht stelle dies die deutlich bessere Lösung dar, daher werde die SPD-Fraktion im Planungsausschuss auch für die Realisierung der Variante A stimmen. Zum Standort für die Kindertagesstätte gebe man zu bedenken, dass erfahrungsgemäß der durch ein Neubaugebiet ausgelöste Bedarf in den ersten 5 – 10 Jahren sehr hoch sei, dann jedoch rapide abnehme, bis nach etwa 25 – 30 Jahren ein Generationenwechsel im Quartier statt finde. Da also damit zu rechnen sei, dass mittelfristig auch viele Kinder aus nicht fußläufig erreichbaren Wohngebieten die KiTa besuchen werden, halte man einen Standort an der August-Macke-Straße für geeigneter, um nicht Verkehre ins Wohngebiet hinein zu ziehen. Im Übrigen begrüße man die Planung sehr und werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Für die Fraktion Die Linke weist Herr Müller darauf hin, dass in der Vorlage keine Aussage zur Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau getroffen werde. Er bitte daher um Auskunft, ob die in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen üblicherweise angewendete 20%-Regelung zum Tragen kommen solle.

 

Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Rau die Auffassung, dass die Umsetzung der Variante B den Wohnwert mindere und eine deutliche Verschlechterung gegenüber der Variante A darstelle, seine Fraktion werde sich daher dem Verwaltungsvorschlag anschließen. Auch hinsichtlich des Standorts der Kindertagesstätte wolle man es bei dem vom zuständigen Fachbereich Kinder und Jugend ermittelten Standort belassen. Die von der Fraktion Die Linke aufgeworfene Frage nach einer 20%-Regelung für öffentlich geförderten Wohnungsbau sei in diesem Fall nicht im Bebauungsplanverfahren zu klären. Da es sich um städtische Grundstücke handele, werde dies im Rahmen der Grundstücksvergabe durch den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss geregelt. Insgesamt werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung heute zustimmen und die Offenlage des Bebauungsplanes beschließen.

 

Für die FDP-Fraktion signalisiert Herr Dr. Vossen grundsätzlich auch Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Hinsichtlich der Verkehrserschließung folge man allerdings der Argumentation der Bezirksvertretung und plädiere für die Umsetzung der Variante B.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich Frau Breuer, Frau Tintemann und die Herren Jäschke, Haase, Müller, Rau und Dr. Vossen beteiligen, lässt der Vorsitzende zunächst über die Beschlussanträge abstimmen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion auf Verlegung des Standorts der Kindertagesstätte an die August-Macke-Straße wird bei 5 Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion auf Realisierung der Variante B zur Verkehrserschließung wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

Reduzieren

Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - in der vorgelegten Fassung.

Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 123 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

Darüber hinaus empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, die Umlegung gem. § 45 ff BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 812 anzuordnen.

Er nimmt den Bericht der Verwaltung über die Anwendung von 3D-Computergrafiken zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei einer Enthaltung

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage