18.07.2013 - 6 Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-Fraktion äußert Herr Plum Verständnis für die von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensweise. Dennoch wolle man einer so pauschalen Regelung nicht zustimmen, stattdessen schlage man vor, dass die Verwaltung jeweils zur Programmberatung einen Vorschlag zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung unterbreite, die Entscheidung letztlich aber beim Planungsausschuss verbleibe.

 

Für die Fraktion der Grünen plädiert auch Herr Rau dafür, jeweils eine auf den Einzelfall bezogene aktive Entscheidung des Planungsausschusses herbei zu führen.

 

Für die CDU-Fraktion stimmt Frau Schlick zu und betont, dass es immer auch eine politische Einschätzung sei, ob bei einem Verfahren keine oder nur eine geringe Öffentlichkeitswirkung vorliege.

 

Für die FDP-Fraktion schließt sich Herr Dr. Vossen seinen Vorrednern an.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, bei Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB dem Planungsausschuss zur Programmberatung einen Vorschlag hinsichtlich der  Verfahrensweise zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Entscheidung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig