20.06.2013 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 946 - Kruge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die CDU-Fraktion signalisiert Frau Schlick Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Allerdings sei es aus Sicht ihrer Fraktion auch wichtig, dass für die Fa. Gläser Schmitz eine Regelung getroffen werde, die den langfristigen Bestandsschutz des Betriebs sichere.

 

Herr Kriesel bestätigt, dass hierzu eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

Für die Fraktion der Grünen nimmt Herr Rau Bezug auf die Bürgereingaben und äußert Verständnis dafür, dass aus der unmittelbaren Anwohnerschaft auch kritische Stimmen laut geworden seien. Dennoch sei man überzeugt davon, dass dieses Projekt an dieser Stelle richtig sei. Der Bedarf an Wohnraum, vor allem auch an öffentlich gefördertem Wohnraum, sei unstrittig und nach Abwägung aller Belange wolle man mit dem Satzungsbeschluss die Realisierung ermöglichen. Man habe bereits gemeinsam mit dem Investor einige Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Planung gefunden, darüber hinaus bitte man die Verwaltung jedoch, vor Ratsbeschluss noch über die Aufnahme einiger weiterer Punkte in den Durchführungsvertrag zu verhandeln: So sei man der Auffassung, dass durch eine Einhausung des Müllplatzes den Bedenken einiger Nachbarn abgeholfen werden könne. Die Zugänglichkeit des Kinderspielplatzes über die Außentreppe halte man für wichtig, daher bitte man, eine vertragliche Lösung zu finden, um diese zu gewährleisten. Als letzten Punkt rege man an, im Eingangsbereich zum Plangebiet weitere Begrünungsmaßnahmen, z.B. Baumpflanzungen vorzunehmen, um hier eine positive und einladende Geste für neue und alte Anwohner zu schaffen. Mit diesen Ergänzungen wolle man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Für die SPD-Fraktion weist Herr Plum darauf hin, dass auch Zustimmung aus der Nachbarschaft geäußert worden sei, immerhin werde ein Gewerbebetrieb im Innenbereich durch Wohnungsbau ersetzt. Seine Fraktion unterstütze dieses Projekt, da man davon überzeugt sei, dass der hier geschaffene Wohnraum dringend benötigt werde. Mit dem Investor seien bereits einige verbindliche Regelungen für Verbesserungen getroffen worden, mit den nun zusätzlich von Herrn Rau beantragten Ergänzungen könne auch seine Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Für die Für die FDP-Fraktion stellt Herr Dr. Vossen fest, dass der Abwägungsprozess sorgfältig vorgenommen und nachvollziehbar dargestellt worden sei. Es seien gute und vernünftige Regelungen getroffen worden, die dazu führten, dass mit dem Projekt insgesamt eine Verbesserung des Umfelds einher gehe. Seine Fraktion wolle daher ebenfalls den Satzungsbeschluss nun auf den Weg bringen.

 

Für die Fraktion Die Linke betont Herr Müller, dass es ein vorrangiges Ziel seiner Fraktion sei, dem zunehmenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum entgegen zu wirken. Dieses Vorhaben könne hierzu einen Beitrag leisten, die Umsetzung sei gut gelungen, daher werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls zustimmen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 946 – Krugenofen / Hauptstraße - gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu ändern, durch Ergänzung folgender schriftlicher Festsetzung:

  • Gemäß § 12 (3a) BauGB i.V.m. § 9 (2) BauGB sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan verpflichtet.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 946 - Krugenofen / Hauptstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor im Durchführungsvertrag zuvor noch folgende Punkte zu regeln:
- Der Bereich des Müllplatzes ist einzuhausen.
- Die Zugänglichkeit des Kinderspielplatzes über die Außentreppe ist zu gewährleisten.
- Im Eingangsbereich zum Plangebiet werden weitere Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen) vorgenommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage