04.09.2013 - 17 Gestaltungssatzung 'Bahnhofsumfeld Rothe Erde'

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Klopstein steht der Gestaltungssatzung skeptisch gegenüber. Er bemängelt, dass das Verbot im § 12 Abs. 3 nicht auch für die Aachen Arkaden gilt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65  Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „Bahnhofsumfeld Rothe Erde“ zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme

 

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Anlagen zur Vorlage