04.09.2013 - 18 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 774 - Reihstraße ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Moselage berichtet über einem ihm vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und GB Immobilien GmbH, Hamburg.

Zu dieser Vereinbarung regt er an, § 2 Abs. 3 zu ändern. Er erklärt, dass nach der vorliegenden Fassung die Frist für die Realisierung des Ersatzwohnraums mit der Fertigstellung des Wohnraums im Bereich Adalbertstraße/Harscampstraße beginnen sollte. Die Fertigstellung des Wohnraums sollte der Stadt unverzüglich angezeigt werden.

 

Bei dieser Regelung hätte es die GB Immobilien GmbH in der Hand, den Fristbeginn zu verschieben, indem sie eine Wohnung im Bereich Adalbertstraße/Harscampstraße nicht fertig stellt.

 

Weiterhin regt er an, auf einen objektiven Umstand abzustellen, der von der Stadt Aachen selbst kontrolliert werden kann. Dies könnte z.B. die Rohbauabnahme für das Einkaufszentrum sein.

 

Ebenfalls spricht er die Sicherheitsleistung an. Hierzu schlägt er eine Bankbürgschaft anstatt einer Patronatserklärung der Muttergesellschaft vor.

 

Herr Klopstein spricht sich gegen die Maßnahme aus.

 

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari regt eine Änderung des Beschlusses an.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 774 – Reihstraße – mit den oben genannten durch Herrn Moselage eingebrachten Empfehlungen zu beschließen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage