17.12.2013 - 6 Errichtung einer Urnenwandanlage auf dem Friedh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 17.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Küpper vom Aachener Stadtbetrieb, berichtet, dass die im Jahre 2002 auf dem Friedhof Nirmer Straße eingerichtete Urnenwandanlage, trotz mehrmaligen bedarfsbedingten Ausbauten in den letzten Jahren, bis auf wenige Urnenkammern belegt sei. Auf dem Friedhof Nirmer Straße soll jetzt im Flur 5 eine zweite Urnenwandanlage im Modulverfahren mit insgesamt 144 Urnenkammern entstehen, damit auch künftig diese Form der Beisetzungen stattfinden können. Die erste Ausbaustufe mit 24 Urnenkammern könne im Frühjahr 2014 kurzfristig erfolgen.
Im Rahmen der Friedhofsentwicklungsplanung sollen zur Kostensenkung die freien Flure 19 und 24 auf dem Friedhof Nirmer Straße nicht mehr für Bestattungen freigegeben und renaturalisiert werden; das heißt auf den Freiflächen sollen Grasflächen und Wildblumen entstehen. Falls erforderlich können diese Flächen,, lt. Herr Küpper, auch wieder in einen pflegeintensiveren Abschnitt umgewandelt werden. Es wurde seitens der Bezirksvertretung vorgeschlagen den Flur 26, entlang der Hahnstraße, ebenfalls nicht mehr zur Wiederbelegung frei zu geben.
Seitens der Bezirksvertretung wurde angesprochen, dass die Trauerhalle auf dem Friedhof Nirmer Straße zu klein sei und es wurde vorgeschlagen die Aufbahrungskammern mit zur Trauerhalle zu nehmen. Herr Küpper wird sich dies anschauen, gibt aber zu bedenken, dass eine Vergrößerung der Trauerhalle nicht finanzierbar sei und nicht jeder Trauerfall in dieser Trauerhalle abgedeckt werden könne.
Im Rahmen der jetzt anstehenden Renovierung der Trauerhalle sei ein barrierefreier Zugang zu den dortigen Toilettenanlagen leider nicht umsetzbar.
Auf Nachfrage aus der Bezirksvertretung teilt Herr Küpper hinsichtlich der Wiesengräber mit, dass die Angehörigen im Vorfeld darüber aufgeklärt würden, dass dort kein Grabschmuck erlaubt sei. Lediglich zu den Totengedenktagen von Allerheiligen bis zum 06. Januar sei es gestattet die Grabstätten mit Lämpchen und Gestecken zu schmücken. Die Mitarbeiter auf den Friedhöfen seien angewiesen, während der übrigen Jahreszeit, jeglichen Grabschmuck zu entfernen, da die Ruhe der Fläche hier im Vordergrund stehe.
Aus Befangenheitsgründen nimmt Herr Bezirksvertreter Keller an der Abstimmung über die Aufstellung der neuen Urnenwandanlage nicht teil.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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