27.11.2013 - 4 Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 27.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Moers nimmt als Ansprechpartner der Anwohnerschaft die ihm gebotene Gelegenheit wahr, den Bürgerantrag zu erläutern bzw. auf dessen Inhalte schwerpunktmäßig einzugehen. Er beklagt, dass bis auf das Bezirksamt und die CDU-BF noch keiner der Adressaten auf die gestellten Fragen geantwortet hat. Er macht nochmals deutlich, dass in den angesprochenen Bereichen das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen vor allem älterer Personen möglich sein muss. Zu der bestehenden Situation ist es doch nur gekommen, weil die Verwaltung in den letzten Jahren ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist. Da in den beiden Bereichen kaum Fahrzeugverkehr vorhanden ist, stellt die Fußgängerzone eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Es wird daher beantragt, die Fußgängerzone aufzuheben und die ursprüngliche Verkehrsregelung wieder einzuführen und zu überwachen. Er stellt die Frage an die Verwaltung, warum die Ausmaße der Fußgängerzone größer sind als in dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 11.09.2013 und informiert über einen Rettungseinsatz jüngst vom 23.11.2013, bei dem der Rettungstransportwagen wegen Falschparker nicht in Höhe des Einsatzortes anfahren konnte.
Frau Claßen erklärt, dass die Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ so aufgestellt wurden, wie sie im Plan eingezeichnet sind; dieser Plan war Bestandteil der Verwaltungsvorlage für die Bezirksvertretung. Der angesprochene Rettungseinsatz ist nach Auskunft der Feuerwehr nicht mit dem Einsatz von Ostern in diesem Jahr zu vergleichen, zumal die betroffene Person noch zu Fuß den Rettungswagen aufsuchen konnte.
Herr Büchel führt aus, dass die Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ durch die Verwaltung nochmals auf die Richtigkeit der Standortwahl zu überprüfen sind.
Herr Moers entgegnet, in beiden Rettungsdiensteinsätzen, sowohl Ostern als auch am 23.11. war es Tatsache, dass die Rettungskräfte den Einsatzort nicht erreichen konnten.
Hierzu erklärt Frau Claßen, dass die Feuerwehr zu den Umständen des Einsatzes am 23.11. weder die Straßenverkehrsbehörde noch das Bezirksamt informiert hat bzw. aufgefordert hat, hier tätig zu werden. Erst durch den Hinweis der Anwohner wurde sie über den Einsatz in Kenntnis gesetzt.
Für die CDU-BF hat die Feuerwehr die Bezirksvertretung vor zwei Alternativen gestellt – Fußgängerzone oder Haltverbot, was im Endergebnis auf das Gleiche hinausläuft. Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 11.09.2013 übergreifend beschlossen, eine Fußgängerzone vorübergehend einzurichten. Außerdem wurde damals beschlossen, die Fragebogenaktion zum Parken im und um den historischen Ortskern durchzuführen. Es wäre jetzt falsch, vor der anstehenden endgültigen Regelung etwas anderes zu beschließen.
Die SPD-BF korrigiert Herrn Moers bezüglich seiner Aussage, keiner außer der CDU-BF hätte auf seine Fragen geantwortet, denn es bestand ein E-Mail-Kontakt zwischen Herrn Moers und Frau Keller. Sie bittet, die Emotionen aus den Gesprächen und Schreiben herauszuhalten und fordert in der Diskussion Sachlichkeit. Ebenfalls ist zu trennen zwischen Problematik, Sicherheit und der anstehenden „großen“ Lösung. Außerdem ist im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit das anstehende Verfahren beim Verwaltungsgericht gegen das Aufstellen privater Blumenkübel abzuwarten. Bei einer bestehenden Gefährdung von Leben, Gesundheit und bedeutenden Sachgütern muss die Verwaltung tätig werden und die entsprechenden Rettungs- und Bewegungsflächen ausweisen. Eine Lösung muss für alle eine verträgliche sein. Ob es keine andere Lösung als die jetzt umgesetzte gibt, wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 11.09.2013 gefragt und beraten. Die SPD-BF schlägt vor, nicht nur die Verwaltungsvorlage zu beschließen, sondern zusätzlich den Prüfauftrag an die Verwaltung zu richten, ob es eine andere,für alle verträglichere Möglichkeit gibt.
Frau Keller bestätigt den E-Mail-Kontakt mit Herrn Moers. Was sie jedoch nicht beantworten kann sind Fragen, die nur die Verwaltung beantworten kann. Außerdem ist die SPD-BF nicht direkt angesprochen worden.
Die CDU-BF macht ebenfalls deutlich, dass bezüglich der von einer Privatperson aufgestellten Blumenkübel zunächst das Urteil des Verwaltungsgerichtes abgewartet werden muss.
Herr Büchel weist darauf hin, dass die Fußgängerzone vorläufig beschlossen wurde; im künftigen Gesamtkonzept soll dann alles auf den Prüfstand.
Herr Moers hätte sich von den Parteien mehr Unterstützung gewünscht. Die betroffenen Bewohner wollen im besagten Bereich nicht parken, sondern Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen. Nach deren Auffassung sind die 3,00 m Restfahrbahnbreite als ausreichend anzusehen. Die Sicherheit darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Herr Wolff erläutert kurz die baurechtlichen Vorschriften, wo Rettungswege und –flächen vorgehalten werden müssen. Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz hat festgestellt, dass im zur Rede stehenden Bereich im Ernstfall der Leiterwagen zum Einsatz kommen muss und dazu werden entsprechende Bewegungsflächen benötigt. In einigen Bereichen kann aufgrund der Höhe der Geschosse eine tragbare Leiter nicht eingesetzt werden.
Die Grüne-BF bemerkt, sie habe den Bürgerantrag als Vorschlag gewertet. Aus ihrer Sicht bestehen keine Bedenken, als kurzfristige Lösung vorübergehend eine Fußgängerzone einzurichten.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und hält am Beschluss vom 11.09.2013 (Einrichtung der Fußgängerzone als rettungstechnische Sofortmaßnahme) fest. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es weniger belastende Maßnahmen für die betroffenen Bewohner gibt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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11,7 MB
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