11.09.2013 - 9 Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hildersperger erläutert zunächst Fragen zu den Festsetzungen und dem weiteren Verfahren. Sozialer Wohnungsbau ist nur beim Verkauf der städt. Grundstücke möglich. Ziel ist es, möglichst früh die Grundstücke zu erhalten, die später öffentliche Flächen werden sollen. Der bereits vorhandene Kinderspielplatz wird derzeit als ausreichend angesehen. Ein weiterer Kinderspielplatz ist in dem weiteren angrenzenden Bauabschnitt vorgesehen.

 

Die CDU-BF merkt an, dass der Bebauungsplan bereits mehrfach vorgestellt wurde. Sie dankt der Verwaltung für die gewünschten Veränderungen und dass ein Kinderspielplatz im dem weiteren Bauabschnitt vorgesehen ist. Ferner findet sie gut, dass die Bedenken der Bürger ausgeräumt werden konnten. Sie empfiehlt daher, den Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Für die SPD-BF sollte im Bebauungsplan geregelt werden, dass öffentlich geförderter Wohnungsbau auf den städt. Grundstücken entsteht.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

 

- Im Bereich WA 2 werden für die südliche Hauszeile statt nur Einzelhäuser auch Doppelhäuser
   zulässig.

- Für die angrenzenden Gartengrundstücke des Lichtenbuscher Weges wird ein Wegerecht festgesetzt

- Für die Baugrundstücke an der Kesselstraße werden statt 2 WE nun 3 WE je Gebäude zulässig

 

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage