11.09.2013 - 7 Benediktusplatz 4-8 sowie Korneliusmarkt 32-48,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 11.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Claßen informiert die Bezirksvertretung zunächst über die Entstehungsgeschichte und die weiteren Abläufe.
Für die CDU-BF ist es selbstverständlich, wenn die rettungstechnische Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist, dass dann im Rahmen der Gefahrenabwehr gehandelt werden muss. Es sind zwei Wahlmöglichkeiten vorhanden, deren Umsetzung die Verwaltung prüfen soll. Dass es soweit kommen musste ist der schlechten Parkmoral zu verdanken. Sie schlägt vor, dass die Maßnahme zunächst als probeweise angesehen werden sollte, bis nach der derzeit durchgeführten Befragung und deren Auswertung evtl. noch Änderungen möglich sind.
Auch für die SPD-BF müssen die rettungstechnischen Voraussetzungen gegeben sein. Sie fragt, ob die Verhältnismäßigkeit in diesem Fall eingehalten wurde und ob es weniger für die Bürger eingreifende Maßnahmen gibt, die das Ein- und Ausladen vor den betroffenen Häusern ermöglichen.
Die Grüne-BF bevorzugt die Lösung als Fußgängerzone.
Herr Wolff verdeutlicht, es liegt im ureigensten Interesse der Bewohner, dass die Feuerwehr dort anfahren kann und nicht behindert wird. Die Verwaltung hat ihr Entscheidungsermessen ausgeübt und ist zu dem dargestellten Ergebnis gekommen.
Auch Frau Keller sieht die Notwendigkeit dieser Lösung, findet aber eine Fußgängerzone ohne die Möglichkeit des Be- und Entladens nicht gut.
Die Variante A mit der Möglichkeit des Be- und Entladens wurde nicht gewählt, weil z. B. Handwerkerfahrzeuge meistens über einen längeren Zeitraum abgestellt werden. Das Be- und Entladen dauert in aller Regel kurz. Es wohnen in diesem Bereich viele ältere Personen, die dann ihren Einkauf nicht mehr vor die Haustüre fahren können, diese Möglichkeit sollte jedoch gegeben sein.
Auf Nachfrage von Herrn Büchel antwortet Herr Wolff, es besteht immer die latente Gefahr, dass Fahrzeugführer nach dem Entladen ihres Einkaufes dann doch noch länger dort abstellen. Daher ist eine für die Feuerwehr verlässliche Lösung zu treffen.
Die Grüne-BF schlägt vor, diese Maßnahme zunächst als vorläufig anzusehen. Eine endgültige Entscheidung wäre dann im Rahmen der gesamten Parkproblematik in und um den historischen Ortskern zu treffen.
Die SPD-BF betont, auch wenn es sich zunächst bei der Fußgängerzone über eine vorübergehende Lösung handelt, sollte die Verwaltung die Angelegenheit mit der Möglichkeit des Be- und Entladens nochmals prüfen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, die schmalen Stichwege Benediktusplatz 4 – 8 und Korneliusmarkt 32 - 48 vorläufig als Fußgängerzonen ohne Ladezeiten auszuschildern, damit evtl. notwendige rettungstechnische Einsätze nicht durch abgestellte Pkw behindert werden. Die Zufahrt zu den vorhandenen Garagen bleibt durch Zusatzschilder gewährleistet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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