10.07.2013 - 5 Bewohnerparken, Ergänzung der PrioritätenlisteR...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Sittardt vertritt die Auffassung, dass aufgrund des bereist jetzt existenten hohen Parkdrucks der Bereich Kullen im Zuge der Einführung weiterer Bewohnerparkbereiche höher als beabsichtigt eingestuft werden müsse, während Herr Gilson der Auffassung ist, das hierzu keine Notwendigkeit bestehe.

Frau Hahnbück, FB 61, erläutert die in der Verwaltungsvorlage dokumentierte Prioritätenliste und weist die Bezirksvertretung darauf hin, dass die Bereiche „Z“ und „V“ bereits in der Planung sind. Auch sie sieht den vorhandenen Parkdruck im Bereich Kullen der die bereits hohe prioritätenmäßige Ansiedlung rechtfertige.

Mit einer Realisierung sei bei jetziger Prioritätenliste im Jahr 2015 zu rechnen.

Herr Hilfrich sieht ebenfalls eine weit oben angesiedelte Priorität des Gebiets Kullen und schlägt vor, ein Monitoring durchzuführen, um eine evtl. Anpassung der Prioritätenliste durchführen zu können. Frau Hahnbück erläutert hierzu, dass die z.Z. vorhandene Prioritätenliste maßgeblich für eine Vorerhebung sei und diese entsprechend abgearbeitet werde.

Herr Gilson schließt sich den Ausführungen von Herrn Hilfrich an.

Die Bezirksvertretung fasste folgenden, geänderten

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Prioritätenliste, für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche, in folgender Reihenfolge zu ergänzen:

„Erw. Z“              (Zollernstraße)

„V“                            (Viktoriaallee)

„C“                            (Beverstraße)

„E“                            (Elsa-Brändström-Straße)

Erw. „Ost 2“              (Blücherplatz)

„Kullen“                            (Kullen)

„West 1“              (Hörn)

„BU 2“                            (Viehhofstraße)

„BU 3“                            (Krugenofen)

„M“                            (Habsburgerallee)

„U“                            (Körnerstraße)

 

Sie bittet die Verwaltung, den Bereich Kullen in ca. 6 Monaten unter Berücksichtigung der jetzt eingeführten Parkregelungen nochmals gesondert zu betrachten, um den bestehenden Parkdruck zu ermitteln.

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Anlagen zur Vorlage