04.12.2013 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

 

Es werden folgende Fragen gestellt:

 

Herr L. aus Aachen:

 

Als Mitbegründer der Bürgerintiative BI-Dell möchte ich wissen, warum in den Beschlussvorlagen zur heutigen Sitzung die Anträge der BI-Dell zu Anregungen degradiert wurden.

Herr Kriesel, Abteilungsleiter Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erklärt hierzu, dass der Begriff „Anregung“ eine gängige Bezeichnung im Bebauungsplanverfahren sei. Zu beiden Anträgen der BI-Dell, die in der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich behandelt werden, habe die Fachverwaltung Stellung genommen.

Frau Kubbilun, Projektleiterin Richtericher Dell im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, ergänzt, dass es sich um zwei unterschiedliche Mitwirkungsmöglichkeiten nach den §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung NRW handelt, die verschiedene Voraussetzungen haben. Die rechtliche Beurteilung der Eingabe sei jedoch gleich.

 

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Herr M. aus Aachen:

 

Die BI-Dell, deren Mitglied ich bin, hält das geplante Neubaugebiet Richtericher Dell nach eigenen Berechnungen für ein hochdefizitäres Projekt. Ich möchte wissen, ob die Verwaltung die Kosten berechnet hat.

 

Herr Kriesel entgegnet, dass dies bislang nicht erfolgt sei, da man sich erst im Bebauungsplanverfahren befinde. Erst wenn die genauen Rahmenbedingungen für das Neubaugebiet feststehen, kann detailliert berechnet werden.

 

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Herr S. aus Aachen

 

Ich freue mich über ein neues Baugebiet für junge Familien. Wie kann die Entwicklung des Baugebietes beschleunigt werden, um neue Grundstücke zum Ansiedeln von Familien in Richterich bereit zu stellen?

 

Herr Kriesel erklärt, dass die Verwaltung hinsichtlich der Beschleunigung des Zeitplans wenig Spielraum habe.

 

Herr S. fragt nach, woran das genau liege und wie man dieses evtl. pushen könnte.

 

Herr Kriesel ergänzt, dass ein Bebauungsplanverfahren ca. 2 Jahre dauert, die einzelnen Schritte seien gesetzlich vorgegeben. Man gehe davon aus, für den ersten Bauabschnitt 2015 Planungsrecht zu schaffen, um anschließend bauen zu können. Die Verwaltung hofft, den Zeitplan wie in der Vorlage zu TOP5 der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vorgestellt, einhalten zu können.

 

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Herr H. aus Aachen:

 

Das Gutachten zur Entwicklung der Bevölkerungsstruktur stammt aus 2009. Hat es hierzu Rahmenbedingungen gegeben?

 

Herr Kriesel verneint dies, die Unternehmen konnten frei agieren. Es wurden Prognosen aufgrund älterer Gutachten erstellt.

 

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Herr P.-L. aus Aachen:

 

Beim herkömmlichen Bebauungsplanverfahren ist es üblich, alternative Entwurfskonzepte im Planungsausschuss und in der jeweiligen Bezirksvertretung zu diskutieren und danach der Öffentlichkeit vorzustellen. Reicht das hier durchgeführte Qualifizierungsverfahren aus 2006 aus oder muss es ein Alternativgutachten geben?

 

Herr Kriesel erläutert hierzu, dass Alternativen nach dem Baugesetzbuch nur dann zum Zuge kommen, wenn sie offensichtlich sind. Es hat eine Qualifizierung gegeben, die als Basis für das Bebauungsplanverfahren ausreicht.

 

Herr P.-L. ergänzt, dass nach seiner Auffassung das in 2006 durchgeführte Qualifizierungsverfahren die Alternativuntersuchung nicht ersetzte. Das Qualifizierungsverfahren wurde 2006 durchgeführt und trifft in 2013 nicht mehr zu, siehe die neuen Erkenntnisse zu Regenrückhaltebecken und Erschießungsstraße. Es gäbe noch Reserveflächen in Brand, die nicht zur Prüfung herangezogen wurden.

 

Herr Kriesel bekräftigt, dass das alte Qualifizierungsverfahren ausreiche.

 

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Herr B. aus Aachen:

 

Kann man die vielen Verfahren aus Kostengründen nicht bündeln?

 

Frau Kubbilun erklärt, dass das Planungsrecht in Deutschland vielfältig aufgegliedert sei. Hierüber könne sich die Verwaltung nicht hinwegsetzen.

 

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Herr S. aus Aachen:

 

Sie machen den zweiten Schritt vor dem ersten. Für mich sind keine klaren Planungen erkennbar. Wie soll dies genau ablaufen?

 

Herr Kriesel stellt klar, dass die Verwaltung den politischen Auftrag erhalten habe, das 1. Cluster an der Horbacher Straße und die Planung der Erschließungsstraße zu entwickeln.

 

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Herr J. aus Aachen

 

Habe ich richtig verstanden, dass die Erschließung über die Horbacher Straße erfolgen soll?

 

Herr Kriesel stellt klar, dass für das 1. Cluster die Anbindung des Baustellenverkehrs ausschließlich über die Autobahn erfolgen soll. Die spätere Erschließung des Baugebietes soll über eine Anbindung an die Roermonder Straße erfolgen. Planungsrecht für die Erschließungsstraße soll nun über einen Bebauungsplan erreicht werden, da das bisherig verfolgte Planfeststellungsverfahren keinen Erfolg verspricht. Hierzu wird in TOP 5 berichtet.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne ergänzt abschließend, dass die klare Vorgabe aus der Politik sei, keine zusätzlichen Verkehre über die bestehenden Straßen, z.B. Horbacher Str., Bankerfeldstr. entstehen zu lassen.