06.11.2013 - 5 Bebauungsplan Nr. 954 -Laurentiusstraße/Laurent...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Willen, Abteilung Verbindliche Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

Dieser erläutert kurz den Stand der Planungen.

 

Herr Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay möchte dem Beschluss für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen. Er sieht die Bedenken der Bürger und der Denkmalbehörde nicht ausreichend berücksichtigt und den Bereich um Haus Linde somit nicht ausreichend geschützt. Die Grünflächen würden insgesamt reduziert und die Bebauung erhöht.

 

Herr Willen führt hierzu aus, dass man durch die Aufstellung des Bebauungsplanes  eine unmittelbare Bebauung vor oder neben Haus Linde verhindern möchte. Hierzu gab es in der Vergangenheit eine konkrete Bauvoranfrage. Planungsintention sei der Schutz des Bereiches um Haus Linde.

Aufgrund der Klage des Grundstückseigentümers gegen die Zurückstellung des Baugesuches habe man gemeinsam mit der Denkmalbehörde eine Lösung gesucht. Der Bebauungsplan sehe lediglich eine Bebauung auf der Rückseite des Gebäudes vor. Eine weitere Bebauung an der Laurentiusstraße wäre mit Aufstellung des Bebauungplanes zukünftig ausgeschlossen.

Die Bedenken der höheren Denkmalbehörde (LVR) wurden abgewägt und zurückgewiesen. Die Untere Denkmalbehörde (Stadt Aachen) sieht die jetzige Planung unproblematisch.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Pontzen erläutert Herr Willen, dass eine weitere Ansiedlung von Geschäften und Industrie in diesem Bereich nicht konkret vorgesehen sei.

 

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese mit der Planung einverstanden sei, man sei den Anwohnern entgegengekommen und der Park bleibe erhalten.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 Bau GB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr.954 -  Laurentiusstraße/Laurentiushang Nord- im Stadtbezirk Aachen Richterich, im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Karl-Friedrich-Straße und Haus Linde in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Abstimmung: mehrheitlich bei 2 Ablehnungen