25.06.2013 - 9 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2012Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fauck, FB 63, erläutert die beabsichtigten Änderungen in der Stellplatzsatzung. Er erklärt, dass die geltenden Ablösebeträge in der Stadt Aachen im Landesvergleich verhältnismäßig günstig seien. Da sich dies investorenfreundlich auswirke, habe man im Bereich „Wohnungsnutzungen“ gänzlich auf eine Erhöhung der  Ablösebeträge verzichten  und im Bereich „Sonstige Vorhaben“ eine geringfügige Erhöhung von 10 % vorgeschlagen. Nur die Ablösebeträge im Bereich „Nutzungsänderungen“ seien mit 50 % deutlich angehoben worden. Auf Nachfrage von Herrn Plum, Bündnis  90/Die Grünen, erklärt Herr Fauck, dass bei der Nutzungsänderung meistens nur dann Ablösebeträge zu zahlen seien, wenn Wohnraum in Gewerberaum umgewandelt würde. Umgekehrt sei die Anforderung an ausreichender Stellplatzfläche in der Regel erfüllt.

Als große, den Bezirk Aachen-Eilendorf betreffende Veränderung, bezeichnet Herr Fauck die Anpassung

der Gebietszone. So soll unter anderem der Ortskern von Eilendorf in Teilen von der derzeitigen Gebietszone VI, der Gebietszone III zugeordnet werden. Anhand einer von ihm vorab verteilten Straßenkarte wird die Gebietsänderung deutlich dargestellt.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Satzung der Stadt Aachen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz gem. § 51 Abs. 5 BauO NRW (Stellplatzsatzung) zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2951&TOLFDNR=58288&selfaction=print