06.11.2013 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

 a) Schriftliche Fragen liegen nicht vor.

 

b)                  Mündliche Fragen:

 

Frage von Herrn Edgar Körner, Schleckheimer Str. 109, für den erkrankten Herrn Wilhelm Kraus, Schleckheimer Str. 107, an die Verwaltung:

An zahlreichen Stellen entlang der Kanalbaumaßnahme in der Schleckheimer Straße tritt seit Monaten ständig Betonit in unterschiedlichen Mengen im Straßenbereich aus. Inwieweit ist sichergestellt, dass diese Ausspülungen nicht Hohlräume geschaffen haben, die den Belag einstürzen lassen und somit eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer darstellen? Ein erster Einbruch erfolgte bereits im Bereich vor der Einfahrt des Hauses 108 und musste umfangreich saniert werden. Weitere Schadstellen sind schon augenscheinlich. Wer trägt die Kosten für eventuelle Folgeschäden? Inwieweit sind die Privatgrundstücke ebenfalls von dem Mittel Betonit unterirdisch verschmutzt? Übernimmt die STAWAG die Generalhaftung für alle zukünftigen Folgeschäden an Privatgrundstücken?

 

 

Frau Claßen sagt die schriftliche Beantwortung zu.

 

 

Frage von Herrn Tobias Kellert, Franz-Marc-Str. 5, an die Verwaltung:

Zunächst bedanke ich mich bei der Verwaltung für den Bebauungsplan 812 und dass wesentliche Anmerkungen der Anwohner umgesetzt wurden. Im Bebauungsplan ist am Ende der Franz-Marc-Straße eine Fläche für eine Kindertagesstätte vorgesehen. Die Franz-Marc-Straße ist zur verkehrstechnischen Erschließung absolut ungeeignet, da diese sehr schmal ist und schon bei normalen Verkehrsaufkommen bei einer privaten Feier an ihre Belastungsgrenze stößt. Die Wege von Mitarbeitern der Kita und Eltern, die nicht ausbleiben werden, würden diese Straße überfordern. Ich schlage deshalb vor, die Verlegung des einzigen Eingangs auf die nördliche Seite. Die Verlegung der Einrichtung an die August-Macke-Straße, da diese für Begegnungsverkehr ausgelegt ist und Gehwege hat. Die Verlegung der Kita an die Eingänge der Siedlung (Oberforstbacher oder Schleckheimer Straße), wodurch Andienungsverkehr durch das Wohngebiet vermieden würde. Über eine Überdenkung des Vorhabens würde ich mich freuen.

 

Frau Hildersperger antwortet, dass der Standort der Kita in Absprache mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule empfohlen wurde. Eine Andienung sollte über beide Straßen im Plangebiet erfolgen.

 

Herr Kellert führt aus, die Franz-Marc-Straße hat bereits jetzt ein zu hohes Verkehrsaufkommen; die Straße ist überlastet. Er schlägt vor, die Andienung der Kita über die neue Planstraße oder am Beginn des Geländes anzudienen oder die Kita an der Schleckheimer Straße zu planen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage von Herrn Hermann Josef Franzen, Schleckheimer Str. 100, an die Verwaltung:

An der Kanalbaustelle der STAWAG in der Schleckheimer Straße tritt immer wieder Wasser aus. Wie weit ist sichergestellt, dass keine Unterspülungen im Untergrund entstehen? Inwieweit werden private Einfahrten geschützt, wenn diese unterspült werden? Übernimmt die STAWAG auch die Folgeschäden?

 

Frau Claßen sagt die schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage von Herrn Edgar Körner, Schleckheimer Str.109, an die Verwaltung:

Ich bitte um rechtliche Begründung für eine unterschiedliche Nutzungserlaubnis innerhalb der Haltverbotszone an der Kanalbaustelle Schleckheimer Straße. Während die Anlieger nach Weisung von Frau Leipold-Beck von der städt. Verkehrsbehörde für jeden Be- und Entladungsvorgang (auch von Fremdfahrzeugen) eine kostenpflichtige Sondergenehmigung in Höhe von 20 € zu beantragen haben, können baustellenbezogene private und gewerbliche Fahrzeuge jeglicher Art und Größe im Haltverbotsbereich zeitlich unbegrenzt abgestellt werden. Eine Eingabe vom 03.07. dieses Jahres beim Leiter der städt. Verkehrsbehörde blieb bis heute unbeantwortet. Fahrzeuge mit eventuellen Sondergenehmigungen wurden nie gesichtet.

 

Frau Claßen sagt die schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zu.

 

 

Frage von Herrn Lothar Heuser, Schleckheimer Str. 115, an Herrn Büchel:

Die Haltverbotszone für die Kanalbaustelle der STAWAG liegt meinem Hause gegenüber. Ist die Aussage der STAWAG richtig, dass der unterirdische Vortrieb anstelle einer offenen Bauweise eine Auflage der Politik war?

 

Herr Büchel antwortet, dass der unterirdische Vortrieb eine von der STAWAG vorgeschlagene und gewollte Maßnahme war. Die Politik hat diese Ausbauweise nicht verlangt.