16.07.2013 - 4 Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche im Rah...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Zohren stellt die in der Vorlage erläuterten Ablösemöglichkeiten mündlich dar. Alle Fraktionen sprechen sich für einen sensiblen Umgang vollständiger Ablösemöglichkeiten aus. Der Kinder- und Jugendausschuss sollte nach Frau Scheidt in dieser Hinsicht nicht nur nachrichtlich, sondern aktiv im Vorfeld beteiligt werden, dies auch hinsichtlich wichtiger Empfehlungen an den Planungsausschuss. Herr Künzer sieht den Ausschuss in seiner Anwaltsfunktion bestätigt, die SPD-Vertreter schließen sich den interfraktionell abgestimmten Beschlussänderungen an. Frau Opitz bestätigt dieses Vorgehen auch seitens der FDP.

Reduzieren

Beschluss:

Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag in Bezug auf den Umgang mit öffentlicher Spielplatzfläche folgenden Beschluss zu fassen:

In Neubaugebieten sind 10 m² öffentliche Spielfläche pro Kind zu schaffen. Die Ermittlung der Größe der notwendigen öffentlichen Kinderspielplatzfläche geht davon aus, dass in Neubaugebieten 2 Kinder je Wohnung leben, sodass pro Wohnung 20 m² öffentliche Kinderspielplatzfläche eingeplant werden. Darüber hinaus gelten folgende Ausnahmetatbestände:

1.              Zum Spielen freigegebene Schulhöfe im 500 m fußläufigen Bereich werden angerechnet.

2.              Frei zugängliche Waldflächen die  im öffentlichen Besitz sind, oder festgesetzte öffentliche Grünflächen im 500 m fußläufigen Bereich, werden angerechnet.

3.              Verkehrsberuhigte Bereiche und Verkehrsflächen mit eindeutig überwiegender Aufenthaltsfunktion  innerhalb des Wohngebietes  werden mit ihrer Fläche, die über das für die Erschließung notwendige Maß hinausgehen, angerechnet.

4.              Die Anrechnung der unter 1-3 genannten Flächen erfolgt in ihrer tatsächlichen Größe und führt zu einer Reduzierung der 10 m²/Kind-Forderung um maximal 50 %.

5.              Kann im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag selbst unter Berücksichtigung der Reduzierungsmöglichkeiten zu Ziffer 1-3 reduzierte öffentliche Spielfläche nicht geschaffen werden, so ist jeder nicht realisierbare  Quadratmeter Spielfläche finanziell auszugleichen. Grundlage für die Berechnung der Ausgleichzahlung ist ein Betrag pro m²,  der sich aus den durchschnittlichen Herstellungs- und Planungskosten eines Kinderspielplatzes der letzten 3 Jahre zusammensetzt. Aktuell sind das 100,-€ /m². Bei der Festsetzung des Betrages wird aus Gründen der Angemessenheit gegenüber dem Vorhabenträger / Erschließungsträger 80% der Summe berücksichtigt.

6.              Sollten weder anrechenbare Flächen zur Reduzierung der 20 m² Spielflächenforderung pro Wohnung vorhanden sein, noch die Schaffung von Spielplatzfläche auf dem Grundstück möglich sein, so (streichen: ist) kann die Spielplatzfläche auch zu 100 % (streichen: abzulösen) abgelöst werden.

Bei der Festsetzung des Betrages gilt Nr. 7 analog.

7.              Bei der Berechnung der Zahl der Wohnungen bleiben Wohnungen, die nach ihrer Anlage oder Zweckbestimmung für die ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignet sind (wie Einraum-Wohnungen, Appartement-Wohnungen und Wohnungen für Einzelpersonen bis zu 50 m2 sowie Altenwohnungen) außer Ansatz.

8.              Die Ablösesummen  fließen zweckgebunden in einen zu schaffenden Kinderspielplatzfonds und werden ausschließlich zur Aufwertung von öffentlichen Kinderspielplätzen/öffentlichen Grünflächen oder zum Spielen freigegebene Schulhöfe verwandt.

9.               (streichen: Der KJA erhält einmal jährlich eine Übersicht der Fälle, in denen öffentliche Spielplatzfläche abgelöste wurde, welche Geldbeträge eingenommen worden sind und wofür das Geld verwandt wurde). Bei geplanten Ablösungen ist der KJA vorher zu beteiligen und erhält einmal jährlich einen Bericht, welche Geldbeträge eingenommen worden sind und wofür das Geld verwandt wurde.

10.              Der Beschluss des Kinder,- und Jugendausschusses vom 19.06.2012 ist damit aufgehoben.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              Ablehnung:              Enthaltung:

einstimmig