29.01.2014 - 9 I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Beigeordnete Nacken erläutert die Gründe für die Änderung des Bebauungsplans.

Hauptsächlich seien zu zwei Grundstücken Widersprüche bzw. Bedenken aus der Bürgerschaft erhoben worden. Auslöser sei ein Normenkontrollverfahren zur Verweigerung eines Baufeldes gewesen. Hierzu habe man einen Ortstermin angesetzt, bei dem die zuständige Richterin festgestellt habe, dass auf dem 2.000 qm großen Grundstück durchaus 2 Baufelder eingerichtet werden können, was die Stadt entsprechend umgesetzt habe. Es handele sich dabei um Adamshäuschen 10 und Preusweg 134. Mit dieser Änderung habe man das übliche Abstimmungs- bzw. Beteiligungsverfahren eingeleitet, ferner habe es im Dezember 2013 in der Bezirksvertretung einen regen Austausch mit der Bürgerschaft gegeben. Im Ergebnis habe man die Anregungen der Bürgerschaft aufgenommen und im Planungsausschuss entschieden, dass für das Grundstück Preusweg 134 eine Verlegung von 2 Metern stattzufinden habe. Alsdann habe man ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren durchgeführt und all diejenigen berücksichtigt, die durch die Verschiebung betroffen gewesen seien.

Dem Rat der Stadt seien nun sämtliche Einwände und Bedenken vorgelegt worden, so dass dieser eine sichere Entscheidung treffen könne.

 

Ratsherr Baal beschreibt als Vorsitzender des Planungsausschusses die dort stattgefundene und rege Diskussion, die im Ergebnis zur Veränderung eines Baufensters im Bereich des Grundstücks Preusweg 134 geführt habe. Entsprechend habe man vor einer Beratung im Rat zunächst das Beteiligungsverfahren ausgelöst. Er wolle betonen, dass der Planungsausschuss alle Positionen des Bebauungsplans beraten und abgewogen habe, auch wenn er bei einzelnen Vorschlägen der Verwaltung keine Änderung vorgenommen habe. Im Ergebnis empfehle der Planungsausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, schließt sich den Ausführungen seines Vorredners hinsichtlich der stattgefundenen Abwägung an. Er unterstütze sowohl die Auffassung des Gerichtes als auch die darauf fußende Auffassung der Verwaltung zu beiden Baufenstern, die auch in ihrer Abwägung zum richtigen Ergebnis komme. Die nachträgliche Mitteilung der Verwaltung zu den Verschattungsproblematiken, die nicht aufgrund der örtlichen Situation vorhanden seien, nehme er in seine Abwägung mit auf und werde für den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen. 

 

Ratsherr Başkaya, Piraten-Partei, schildert seinen ersten Eindruck aus der letzten Sitzung des Planungsausschusses, nach dem ein Konsens für alle Beteiligten gefunden zu sein schien. Dieser habe sich jedoch unmittelbar nach der Sitzung aufgrund diverser Mitteilungen aus der Bürgerschaft ins Gegenteil verkehrt. Er wolle deshalb fragen, ob die Möglichkeit bestehe, jetzt noch das Baufenster derart zu verrücken, dass alle Beteiligten gleichermaßen zufrieden seien.

 

Beigeordnete Nacken erklärt, dass leider keine Lösung die Zufriedenstellung aller Beteiligten zu erreichen vermöge, da Neubauten stets als nachvollziehbare Verschlechterungen von den bereits vorhandenen Grundstückseigentümern empfunden werden. Insofern blieben stets Bedenken bei Einzelnen.

 

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, dankt der Verwaltung, die an dieser Stelle hervorragende Informationsarbeit geleistet habe.

Anknüpfend an die Ausführungen der Beigeordneten Nacken bestätigt er, dass wahrscheinlich immer eine persönliche Betroffenheit bei einigen zurück bleibe, weil sie sich benachteiligt fühlen. Dies äußere sich häufig in Diskussionen über Abstände, Höhendifferenzen und Topografie, da die eigens vor Ort genommenen Maße oftmals nicht mit den Katasterplänen, die aber Grundlage des städtischen Planungshandelns seien, übereinstimmen, weil sich im Laufe der Jahre bspw. Topografie und Vegetation verändert haben. Allerdings sei es nicht möglich, Grundstückseigentümern bei Bebauungsplanverfahren Sonderrechte einzuräumen.

Insgesamt dürfe man hier von einer guten Bürgerbeteiligung in einem schwierigen Bebauungsplanverfahren mit einem grundsätzlich guten Ergebnis sprechen. Entsprechend werde sich die Fraktion Die Grüne dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung anschließen.

 

Ratsfrau Schlick, Vorsitzende der CDU-Fraktion, dankt der Verwaltung für die ausführliche Darlegung der Abwägung. und der daraus erarbeiteten Vorschläge, die äußerst gut nachzuvollziehen waren. Die CDU-Fraktion werde entsprechend bei ihrem Empfehlungsbeschluss aus dem Planungsausschuss bleiben und der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

Ratsherr Schnitzler, UWG, zitiert teilweise die Aussage des Herrn Prof. B zur Verfälschung bzw. zum Verschweigen „abwägungsrelevanter Tatsachen im Abwägungsdokument bzw. beim mündlichen Vortrag von Herrn Kriesel im Planungsausschuss“ und fragt Beigeordnete Nacken, wie sie zu dieser Aussage stehe.

 

Beigeordnete Nacken verweist auf die in der Vorlage enthaltenen Antworten und auf die Ausführungen von Ratsherrn Rau zur Differenz von vor Ort genommenen Maßen und Katasterkarten.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt, den Bebauungsplan wie folgt vereinfacht zu ändern:

  1. Ergänzung der Festsetzung Private Grünfläche (Zweckbestimmung Spielgelände Waldkindergarten) am südwestlichen Rand des Plangebietes
  2. Änderung der Festsetzung der Wohnungsanzahl auf dem Grundstück Am Adamshäuschen 15 von 6 auf 2 Wohnungen
  3. Ergänzung einer Baufläche auf dem Grundstück Am Adamshäuschen 10
  4. Ergänzung einer Baufläche auf dem Grundstück Preusweg 134

 

Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S – Lütticher Straße / Hasselholzer Weg – (Teil Süd) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Hasselholzer Weg, Am Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweg in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Anlagen zur Vorlage