29.01.2014 - 4.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 29.01.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Oberbürgermeister Philipp verweist auf die Ergänzungsvorlage, die auch die abweichenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Laurensberg und Eilendorf enthält.
Die Bezirksvertretung Haaren habe in ihrer Sitzung am 22.01.2014 einen zusätzlichen Termin beschlossen, dem aber aus rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden könne
Herr Fröhlke erläuterte hierzu, dass in Haaren ein zusätzlicher Termin wegen eines voraussichtlich stattfindenden Weihnachtsmarktes gewünscht worden sei. Hierdurch würde aber die gesetzliche Vorgabe von höchstens 11 Sonn- und Feiertagen für das gesamte Stadtgebiet überschritten. Der Wunsch könne daher nicht berücksichtigt werden.
Frau Begolli, LINKE, regt an, zu diesem Thema auch einen Dialog mit Kirchen und Gewerkschaften zu führen. Gegebenenfalls sei es dann auch möglich, hierzu einen Kompromiss zu finden.
Herr Baal, CDU, betont, dass diese Frage seit langem ausführlich und breit diskutiert werde. Das Verfahren der Beschlussfindung seit gut und transparent. Die CDU-Fraktion werde die Abstimmung freigeben.
Frau Bürgermeisterin Scheidt, GRÜNE, ergänzt, dass auch ihre Fraktion die Abstimmung hierzu freigegeben habe.
Herr Helg kündigt für die FDP eine Zustimmung zu dem Verwaltungsvorschlag an.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen mit den Änderungswünschen der Bezirksvertretungen Aachen-Eilendorf und Aachen-Laurensberg als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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